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Urteil: Fünf Jahre Haft für Whistleblower

27. November 2015

Ein Schweizer Gericht hat einen ehemaligen Banker verurteilt, weil er Kundendaten an Steuerbehörden weitergegeben hatte. Trotzdem muss der Verurteilte wahrscheinlich nicht ins Gefängnis.

HSBC Bank Schweiz Herve Falciani
Bild: Kenzo Tribouillard/AFP/Getty Images

In der sogenannten "Swissleaks"-Affäre um an Behörden weitergegebene Kundendaten der HSBC Private Bank in Genf ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Bank in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

Das Urteil des Schweizer Bundesstrafgerichts in Bellinzona erging am Freitag wegen Wirtschaftsspionage. Von weiteren Vorwürfen, darunter Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und Diebstahl, wurde der 43-jährige Hervé Falciani freigesprochen.

Falciani hatte Tausende von Kundendaten der HSBC Private Bank, einer Tochter der britischen HSBC, den Behörden in Frankreich zugespielt. Die Bank hatte von Diebstahl gesprochen und den Verlust der Daten von bis zu 24.000 Kunden eingeräumt.

Der Prozess, der im Oktober begonnen hatte, war von der Frage bestimmt, ob der Mann ein ehrenhafter "Whistleblower" (englisch für Hinweisgeber) oder ein gewissenloser Datendieb sei.

Urteil in Abwesenheit

Auf Grundlage seiner Daten waren weltweit viele Prominente als mögliche Steuersünder in den Fokus der Ermittler geraten. Es konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass für die Übergabe der Kundendaten auch Geld geflossen ist.

Der 43-jährige Franzose, der auch die italienische Staatsbürgerschaft hat, war nicht zur Verhandlung erschienen. In Frankreich und Italien kann sich Falciani frei bewegen.

Die Ermittlungen der Schweizer Behörden gegen das Bankhaus HSBC waren im Juni nach Vereinbarung einer Millionenzahlung eingestellt worden.

bea/dk (dpa, afp, ap)

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