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Gesellschaft

Urteil gegen Rassismus bei der Mietersuche

10. Dezember 2019

"Sind Sie Ausländer?", fragte ein Vermieter in Augsburg Hamado Dipama am Telefon. Er wollte nur an Deutsche vermieten. Dagegen klagte Dipama erfolgreich. Im DW-Interview erläutert er, warum ihm das Urteil wichtig ist.

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Bild: Imago/Wolterfoto

Deutsche Welle: Herr Dipama, wegen Diskriminierung haben Sie von einem Gericht 1000 Euro Entschädigung von einem Vermieter in Augsburg zugesprochen bekommen. Was sagen Sie zu diesem Urteil?

Hamado Dipama: Ich bin zufrieden mit dem Urteil, wobei für mich nicht an erster Stelle die 1000 Euro stehen, sondern die Bestätigung des Gerichts, dass diese Vorgehensweise rassistisch ist und dass sich das nicht wiederholen darf. Das ist mir das Wichtigste.

Wogegen haben Sie geklagt?

Ich habe auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geklagt. Es war ja bei dem Vermieter, als ich angerufen habe, eine Haltung, die mich sprachlos gemacht hat. Da habe ich gedacht: Das kann nicht normal sein, das möchte ich beim Gericht klären lassen.

Sie wollten von München nach Augsburg ziehen und haben eine Annonce im Internet gesehen?

Ja, das war in der Augsburger Allgemeinen Zeitung. In der Annonce habe ich die Wohnung gesehen, die zu meinem Wunsch gepasst hat. Was ich übersehen habe und im Nachhinein feststellen musste, ist, dass im Inserat ganz unten stand "an Deutsche".

Sie haben angerufen. Was hat der Vermieter gesagt?

Hamado Dipama klagte erfolgreich wegen Diskriminierung gegen einen Vermieter in Augsburg. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftigBild: AGABY/Moennsad

Ich durfte mich nicht mal vorstellen. Die erste Frage war: "Sind Sie Ausländer? Woher kommen Sie?" Da war ich ein bisschen sprachlos. Dann habe ich gesagt: "Ich rufe an wegen der Wohnung. Ich weiß nicht, was Ihre Frage da zu suchen hat, ob meine Herkunft da eine Rolle spielt." Dann hat er den Hörer aufgelegt.

Ich saß da mit meinem Telefon und wusste nicht, was ich machen soll. Dann kam mir die Idee: Ich lasse ein paar Freunde, die Deutsche sind, anrufen. Ich möchte einen Vergleich haben. Ich wollte wissen, was dort los ist. Drei Personen haben angerufen. Das hat bestätigt, dass es sich da nicht um etwas Normales handelt.

Was haben die Freunde am Telefon erlebt?

Einer hat angerufen, sein Name ist ein deutscher Name - keine großartigen Diskussionen. Eine weitere Frage war, was er arbeitet. Er sagte, er arbeitet im sozialen Bereich. Der Vermieter wollte wissen, in welchem sozialen Bereich. Dann hat er gesagt, er arbeitet für Geflüchtete. Da hat der Vermieter gesagt: "Ne, ne, ne. Dann geht es nicht." Er habe schon Sozialarbeiter gehabt, "die immer Leute ins Haus lassen, die wir nicht wollen".

Eine Frau hat angerufen, auch mit deutschem Namen. Da hat er sich gefreut und gesagt: "Endlich eine Deutsche, die anruft." Er habe so viele Anrufe bekommen: lauter Ausländer. Dann hat die Dame gefragt: "Was haben Sie dagegen?" Er habe schlechte Erfahrungen mit Ausländern gemacht, wurde sogar beraubt von Ausländern und deshalb wolle er die nicht mehr haben. Dann hat sie gesagt: "Meine Eltern haben eine ähnliche Erfahrung gemacht, aber nicht von Ausländern, sondern Deutschen." Dann antwortete er: "Wie ich sehe, können wir nicht zusammenkommen."

Die dritte Person ist auch Deutscher. Er hat nicht angegeben, dass er irgendwie mit Ausländern zu tun hat. Da hat der Vermieter einen Besichtigungstermin angeboten.

Nur an Bewerber mit deutschem Namen wollte der Vermieter seine Wohnung vergebenBild: picture-alliance/dpa/P. Brandstädter

Das haben Sie in ihrer Klage aufgeführt?

Das alles habe ich bei der Klage an das Gericht angegeben, die Personen, die angerufen hatten, haben mir das Protokoll der Telefongespräche geschickt.

Wie haben Sie den Gerichtsprozess erlebt?

Den Gerichtsprozess habe ich als sehr anstrengend erlebt. Es geht mir nicht nur darum, Urteile zu haben, sondern darum, für die Problematik zu sensibilisieren, beziehungsweise um meine Rechte. Wir Menschen, die mit Rassismus und Diskriminierung Erfahrung haben, Migrant*innen in Deutschland, wir haben ja nicht nur Pflichten, sondern wir haben auch Rechte.

Rassistische Beleidigungen vor Gericht

Diesbezüglich habe ich im Gericht schon gehofft, dass der Vermieter einsehen könnte, dass auf seiner Seite irgendwas schiefgelaufen ist, indem er sich vielleicht entschuldigt. Oder dass der Prozess vielleicht anregen kann, dass er solche rassistischen Sichtweisen oder Handlungen nicht wiederholt. Aber es war nicht der Fall, er denkt, dass er im Recht darin ist, aus rassistischen Gründen auszusuchen, an wen er seine Wohnung vermietet.

Er hat bei Gericht mehrfach rassistische Wörter und Meinungen geäußert, teilweise sehr beleidigend, herabwürdigend. Es war anstrengend, dass man das sogar vor Gericht anhören muss.

Ist der Richter dagegen vorgegangen?

Der Richter hat seine Arbeit gemacht. Seine Aufgabe ist ja festzustellen, ob das rassistisch ist oder nicht. Aber bei vielen Punkten hat der Richter schon klar gemacht, dass das so nicht geht. Bei einigen hat er das einfach zu Protokoll genommen.

Welche Aussage aus dem Urteil ist Ihnen besonders wichtig?

Besonders wichtig ist die Unterlassungserklärung, dass der Vermieter so etwas nicht wiederholen darf. Dass er solche rassistischen Kriterien in einem Inserat nicht mehr machen darf. Ansonsten drohen ihm 250.000 Euro Strafe oder ersatzweise sechs Monate Haft. Das ist ein ganz klares und deutliches Urteil, das mir wichtig ist. Wichtig ist auch: Weil der Vermieter seine rassistischen Auswahlkriterien mit Ausländerkriminalität begründet hat, hat der Richter bei der Urteilsverkündung gesagt: "Verbrechen werden von Menschen begangen und nicht von Staatsangehörigkeiten." Das war eine klare Aussage.

Haben Sie vorher selbst ähnliche Diskriminierungen erlebt?

Als schwarze Menschen in Deutschland - für uns ist klar, dass es unser Alltag ist. Ich erlebe das ständig. Es geht hier nicht nur um den Wohnungsmarkt sondern viele andere Aspekte der Gesellschaft: Arbeitsmarkt, Freizeit und so weiter. Das ist für Menschen, die von Rassismus betroffen sind, trauriger Alltag.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Was tun Sie, wenn der Beklagte juristisch dagegen vorgeht?

Ich bin bereit, wenn er in Berufung geht, weiter für meine Rechte zu kämpfen.

Hamado Dipama lebt seit 2002 als Geflüchteter aus Burkina Faso in Deutschland. Er ist Mitglied im Migrationsbeirat der Stadt München und arbeitet bei AGABY, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns. Er ist Mitgründer des Netzwerks Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern.

Das Interview führte Andrea Grunau.

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