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Gesellschaft

Urteil gegen sogenannten "König von Deutschland"

15. März 2017

Er rief ein Königreich aus, gründete eine Bank - und nahm fast 600 Menschen insgesamt über eine Million Euro ab. Wegen Untreue verurteilte ein Gericht den selbst ernannten "König von Deutschland" zu einer Haftstrafe.

Peter Fitzek selbst ernannter König von Deutschland
Bild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Im Untreueprozess gegen den selbsternannten "König von Deutschland" vor dem Landgericht Halle ist der Angeklagte Peter Fitzek zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte den 51-Jährigen wegen unerlaubter Bankgeschäfte. Diese soll Fitzek laut Anklage zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg betrieben haben.

Fast 600 Menschen sollen demnach insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher eingezahlt haben. Von diesen soll Fitzek nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft 1,3 Millionen für eigene Zwecke verwendet haben.

Mehrfach vor Gericht

Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Seit dem vergangenen Sommer sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Fitzek habe nur dem Gemeinwohl gedient. Der Verfassungsschutz rechnet den Angeklagten den sogenannten Reichsbürgern zu. Fitzek streitet ab, dieser Bewegung anzugehören.

cr/sti (afp, dpa)