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Musliminnen müssen zum Schwimmunterricht

10. Januar 2017

Hier endet die Religionsfreiheit: Schwimmunterricht ist an der Schule Pflicht, urteilt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. In der Schweiz hatte ein türkisches Paar die Töchter aus dem Unterricht genommen.

Deutschland - Mädchen in Burkini
Schülerinnen beim Schwimmunterricht im BurkiniBild: picture-alliance/dpa/R. Haid

Das Urteil schränke zwar die Religionsfreiheit ein, es sei aber im Interesse der sozialen Integration. Mit dieser Begründung lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bitte muslimischer Eltern ab, ihre Töchter vom gemischten Schwimmunterricht an der Schule befreien zu dürfen. Die Eltern im schweizerischen Basel hatten auf ihre religiöse Überzeugung verwiesen, nach der Mädchen vor der Pubertät nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen sollten.

Keine Kompromisse 

Die Basler Schulbehörden wollten den Eltern durchaus entgegenkommen und hatten nach einem Kompromiss gesucht. Sie boten den neun- und elfjährigen Mädchen an, im Burkini - einem Ganzkörper-Badeanzug - am Unterricht teilzunehmen. Sie stellten zudem sicher, dass sich die Mädchen in einer von den Jungen getrennten Umkleide umziehen konnten. Die Eltern lehnten die Vorschläge ab und bestanden auf das Teilnahmeverbot, woraufhin die Schulbehörden ein Bußgeld verhängten. Die Eltern zogen gegen die Geldstrafe vor Gericht, die Klage wurde jedoch in der Schweiz von zwei Instanzen abgewiesen.

Die Schule fördert Integration, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das gilt auch fürs SchwimmenBild: picture-alliance/Joker

Religion vs. Integration

Die Richter des Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg sagen, der Staat habe das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um auch muslimischen Mädchen die volle Teilnahme am Sportunterricht zu ermöglichen. Schule spiele im Prozess der Integration eine "herausgehobene Rolle", besonders für Kinder mit Migrationshintergrund. Eine gelungene Integration sei schließlich im gesamtgesellschaftlichen Interesse - das schwerer wiege, als die religiösen Vorstellungen der Familie. 

Ähnliche Urteile in Deutschland

Deutsche Gerichte haben bereits einige Male ähnlich entschieden wie die Straßburger Richter. 2013 lehnte das Bundesverwaltungsgericht in Frankfurt die Klage einer Schülerin ab, die sich durch leicht bekleidete Jungen im Schwimmbad in ihrer Glaubensfreiheit eingeschränkt fühlte. Diese Einschränkung sei "geringfügig", entschied das Gericht und verpflichtete die 13-Jährige zur Teilnahme am Schwimmunterricht. Ein anderes muslimisches Paar sorgte sich nicht um die Tochter, sondern um den Sohn. Die Eltern zogen 2005 vor das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, um den Jungen von der Teilnahme am Schwimmunterricht zu befreien. Das Argument: Ihr Sohn solle Schülerinnen in Badekleidung weder sehen noch womöglich sogar berühren. 

jv/ww (dpa,epd,kna)

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