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Urteil: Regierung muss Luftreinhalteprogramm nachschärfen

23. Juli 2024

Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Bundesregierung verklagt, um strengere Maßnahmen gegen Luftschadstoffe durchzusetzen. Sie verbucht nun einen Teilerfolg.

Abgase kommen aus einem Autoauspuff
Die Umwelthilfe sieht die Maßnahmen der Bundesregierung gegen Luftschadstoffe als ungenügend an (Symbolbild)Bild: picture-alliance/dpa/M. Führer

Die Bundesregierung muss ihr nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen strenger fassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, erklärten die Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der Senat eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Die in Berlin verkündete Entscheidung ist ein neuerlicher Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gegen das Regierungshandeln geklagt hatte. Erklärtes Ziel war es, die Koalition aus SPD, Grünen und FDP zur Vorlage eines überarbeiteten Nationalen Luftreinhalteprogramms zu zwingen.

Ammoniak, Stickoxide, Feinstaub 

Der Vorwurf der DUH: Es wird nicht genug gegen den Ausstoß etwa von Ammoniak, Stickoxiden oder Feinstaub getan. Zudem sei das aktuelle Programm zur Reinhaltung der Luft auf Grundlage veralteter Daten beschlossen worden.

Die Regierung wies das zurück - doch die Richter schlossen sich dem Vorwurf an. Sie hielten die Prognosen daher für nicht plausibel. So müssten beispielsweise der Stopp der Kaufprämie für E-Autos oder Änderungen an der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 berücksichtigt werden. Gleiches gelte für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Darin würden Holzpelletheizungen erlaubt - diese verschmutzten aber die Luft stärker mit Feinstaub. 

Die Deutsche Umwelthilfe - hier ein Archivbild ihres Geschäftsführers Jürgen Resch - hatte zuvor schon mehrere Kommunen auf Änderungen in deren Luftreinhalteplänen verklagtBild: Christian Ditsch/epd-bild/picture alliance

Die Klage der DUH war bereits seit 2020 anhängig. Sie bezog sich ursprünglich auf das nationale Luftreinhalteprogramm von 2019. Dieses wurde erst im Mai aktualisiert; es basiert nun auf Emissionsprognosen von 2021.

Aus Sicht der Umwelthilfe reicht das allerdings nicht aus. Die Nichtregierungsorganisation pocht darauf, die angekündigten Maßnahmen zu verschärfen - andernfalls würden die Reduktionsziele verfehlt, die in der Europäischen Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe festgeschrieben sind.

Allein durch Feinstaub starben laut Europäischer Umweltagentur (EEA) 2021 in Deutschland rund 68.000 Menschen vorzeitig. Feinstaub entsteht durch Industrieprozesse, aber auch durch Motoren von Diesel- und Benzin-Pkw sowie durch Reifenabrieb.

Erfolgreiche Klimaschutz-Klagen

Vor zwei Monaten hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung bereits verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um weitere Maßnahmen zu ergänzen, damit das Schutzziel für 2030 erreicht wird.

Der Senat war zu der Überzeugung gelangt, in der bestehenden Form genüge das Klimaschutzprogramn nicht den rechtlichen Anforderungen; es weise überdies methodische Mängel auf und beruhe "teilweise auf unrealistischen Annahmen". Auch diese Verfahren hatte die Deutsche Umwelthilfe angestrengt.

jj/kle (dpa, afp, epd, rtr, berlin.de, duh.de)