1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Urteil: Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten rechtmäßig

18. Juli 2018

Die monatliche Abgabe zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio entspricht grundsätzlich der Verfassung. Die Richter am Bundesverfassungsgericht kippten allerdings die Regelung für Zweitwohnungen.

Deutschland - Urteil l Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten rechtmäßig
Bild: picture alliance/dpa/A. Burgi

Über insgesamt vier Verfassungsbeschwerden hatten die Richter in Karlsruhe zu entscheiden. Alle bezogen sich auf die Haushaltsabgabe, die 2013 die "GEZ-Gebühr" abgelöst hatte. Zum einen ging es um die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine versteckte Steuer ist. Zum anderen urteilte das Gericht darüber, ob es der Verfassung entspricht, dass der Beitrag nicht mehr wie zuvor an Empfangsgeräte geknüpft, sondern pro Wohnung eingezogen wird. Außerdem stand die Beitragspflicht für Unternehmen auf dem Prüfstand.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hatte der Senat vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen. So muss einer von ihnen den Beitrag als Single allein aufbringen. Der Mann verfügt zudem über eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlen muss, obwohl er ja niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann. Unter den Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten.

Doppelte Abgabe verfassungswidrig

Aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender wurde die geräteunabhängige Abgabe notwendig, weil immer mehr Menschen ihr Angebot mobil über das Internet abrufen. Dieser auf die Wohnung bezogene Beitrag wurde von den Richtern grundsätzlich für rechtmäßig erachtet. Das Gericht beanstandete in seinem Urteil allerdings, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.  

In allen drei Fragen lag bereits ein Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts vor. Im März 2016 hatten die Richter in Leipzig entschieden, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieser Summe stammt von Privatpersonen.

djo/sth (dpa, epd)
 

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen