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Politik

US-Gericht blockiert Waffen aus dem 3D-Drucker

1. August 2018

Ein Waffennarr will erneut Pläne für Pistolen aus dem 3D-Drucker ins Netz stellen. Eine prima Idee für jeden, der möglichst bald eine unregistrierte Schusswaffe braucht. Doch ein Bundesrichter stoppt die Sache erstmal.

3D Drucker druckt Pistole - Illustration
Bild: Imago/Science Photo Library

Das Bundesgericht in Seattle reagiert damit auf eine Klage von sieben Bundesstaaten und der Hauptstadt Washington, die einen ursprünglich ab diesem Mittwoch geplanten Zugang zu entsprechenden Konstruktionsplänen verhindern wollen. Richter Robert Lasnik erließ eine einstweilige Verfügung, weil es "die Möglichkeit eines irreparablen Schadens" gebe, "durch die Art und Weise, wie diese Waffen hergestellt werden können". Für den 10. August setzte er eine Anhörung an.

Der Generalstaatsanwalt im Bundesstaat Washington, Bob Ferguson, hat die Verfügung beantragt und zugleich Klage gegen die Regierung von Präsident Donald Trump erhoben. Von der Demokratischen Partei regierte Bundesstaaten schlossen sich der Klage an. Sie richtet sich gegen eine Vereinbarung zwischen dem US-Justizministerium und der von Cody Wilson gegründeten Organisation Defense Distributed. Demnach hätte Wilson seine Konstruktionspläne für mit 3D-Druckern herstellbare Schusswaffen im Internet veröffentlichen dürfen.

Bild: picture-alliance/AP/Austin-American-Statesman/J. Janner

In der Klage heißt es, die Vereinbarung sei "hochgefährlich". Sie könne eine "beispiellose Auswirkung" auf die öffentliche Sicherheit haben. Mithilfe der Anleitung wäre es Privatpersonen möglich gewesen, sich unkontrolliert ihre eigenen, nicht zurückverfolgbaren Waffen herzustellen. Auch Präsident Trump zeigte sich skeptisch gegenüber dem Projekt von Defense Distributed - obwohl seine eigene Regierung der Veröffentlichung der Fertigungspläne zugestimmt hat.

Allerdings waren bereits am Dienstag Pläne für eine weitgehend aus Plastik bestehende Pistole vom Typ "Liberator" online gestellt worden. Mehr als 5000 Nutzer luden die Daten für den 3D-Druck der einzelnen "Liberator"-Teile und die Anleitung für den Zusammenbau der Waffe herunter.

Es wäre ohnehin keine Premiere

Wilson hatte bereits 2013 Pläne für seine Waffe aus dem 3D-Drucker veröffentlicht. Allerdings zwang ihn die damalige Regierung von Präsident Barack Obama schon nach wenigen Tagen, die Pläne wieder aus dem Netz zu nehmen. Mit Unterstützung der Waffenlobby-Organisation Second Amendment Foundation klagte Wilson - ohne Erfolg. Trotzdem schloss die Trump-Regierung - zu dessen Unterstützern die Nationale Schusswaffenvereinigung NRA gehört - Ende Juni überraschend einen außergerichtlichen Vergleich.

Pistolen und Gewehre aus dem 3D-Drucker funktionieren im Prinzip wie reguläre Schusswaffen. Weil sie aber nicht industriell gefertigt werden, besitzen sie keine Seriennummern. Zudem sind sie nach derzeitigem Stand der Technik nicht sehr haltbar - und zuweilen auch eine Gefahr für den Schützen. 

Das laxe Waffenrecht und die weite Verbreitung von Schusswaffen ist eines der politisch umstrittensten Themen in den USA. Die Debatte wird regelmäßig durch Schießereien mit einer größeren Zahl von Todesopfern angeheizt. Jährlich kommen in den Vereinigten Staaten rund 30.000 Menschen durch Schusswaffen ums Leben.

rb/se (afp, ap, dpa)