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US-Präsident Bush in Moskau

24. Mai 2002

- Abrüstungsvertrag unterzeichnet

Moskau, 24.5.2002, NTWRU, INTERFAX

NTWRU., russ., 24.5.2002

Die Präsidenten der USA und Russlands haben eine Reihe gemeinsamer russisch-amerikanischer Dokumente unterzeichnet, darunter den Vertrag über die Reduzierung strategischer Angriffspotentiale.

Russland und die USA erklärten die Absicht, ihre strategischen Angriffspotentiale auf ein geringst mögliches Niveau zu reduzieren, das den Anforderungen der Gewährleistung ihrer nationalen Sicherheit und ihrer Bündnisverpflichtungen entspricht, aber auch den neuen Charakter ihrer Beziehungen im strategischen Bereich widerspiegelt.

Das geht aus der verabschiedeten gemeinsamen Erklärung über die neuen strategischen Beziehungen zwischen beiden Staaten hervor.

In dem Dokument wird der Abschluss des Vertrags zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten Amerikas über die Reduzierung der strategischen Angriffspotentiale als großer Schritt in diese Richtung bezeichnet.

Beide Seiten gehen dabei davon aus, dass der Vertrag zwischen der UdSSR und den USA über die Reduzierung und Begrenzung strategischer Angriffswaffen vom 31. Juli 1991 gemäß dessen Bestimmungen in Kraft bleibt. (...) (MO)

INTERFAX, russ., 24.5.2002

Die Präsidenten der Russischen Föderation und der USA, Wladimir Putin und George Bush, haben am Freitag (24.5.) nach Verhandlungen den Vertrag zwischen beiden Staaten "Über die Reduzierung strategischer Angriffspotentiale" unterzeichnet. (...)

Artikel1: Jede der Seiten reduziert und begrenzt die strategischen Atomsprengköpfe, so wie es der Präsident der Russischen Föderation am 13. November 2002 und am 13. Dezember 2001 sowie der Präsident der USA am 13. November 2001 erklärt hatten. Somit soll bis zum 31. Dezember 2012 die Gesamtzahl solcher Sprengköpfe auf jeder Seite 1700 bis 2200 nicht übersteigen. Jede Seite wird selbst die Bestandteile und die Struktur ihrer strategischen Angriffswaffen bestimmen, ausgehend von der festgelegten Gesamtzahl solcher Sprengköpfe.

Artikel 2: Die Seiten sind sich einig, dass der Vertrag über die Reduzierung der Angriffswaffen gemäß dessen Bestimmungen in Kraft bleibt.

Artikel 3 sieht vor, dass für die Umsetzung des Vertrags die Seiten eine bilaterale Kommission mindestens zwei mal pro Jahr einberufen.

Artikel 4 sieht vor, dass der Verrag gemäß den von den Verfassungen der Länder vorgesehenen Verfahren ratifiziert werden muss.

Der vertrag tritt am Tag des Austauschs der Ratifizierungsurkunden in Kraft. Er bleibt bis zum Jahr 2012 in Kraft und kann nach Vereinbarung der Seiten verlängert oder früher durch einem Nachfolgevertrag ersetzt werden. (...) (MO)

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