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Politik

USA entziehen Visum für Chefanklägerin

5. April 2019

Ob sich die Chefanklägerin des Weltstrafgerichts, Fatou Bensouda, bei ihren Ermittlungen zu US-Kriegsverbrechen bremsen lassen wird ist äußerst fraglich. Die USA wollen sie zumindest nicht mehr einreisen lassen.

Niederlande Timbuktu Gerichtsprozess gegen Al Mahdi Anklägerin Fatou Bensouda
Bild: picture-alliance/AP Photo/B. Czerwinski

Die USA haben der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshof, Fatou Bensouda, das Einreisevisum entzogen. Das bestätigte das Büro der Anklägerin in Den Haag. Die USA wollen verhindern, dass das Gericht ein Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten wegen mutmaßlicher Verbrechen in Afghanistan eröffnet.

Die Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) könne aber weiterhin nach New York reisen, wenn sie dem Weltsicherheitsrat Bericht erstatten müsse, sagte die Sprecherin. Zudem werde die Anklage ihre Arbeit unbeirrt fortsetzen, erklärte die Sprecherin. Sie betonte, dass der IStGH "unparteiisch und unabhängig" operiere.

US-Soldaten sollen in Afghanistan in den Jahren 2003 und 2004 Kriegsverbrechen begangen habenBild: Getty Images/AFP/W. Kohsar

Genügend Beweise für US-Kriegsverbrechen

Bensouda hatte die richterliche Zustimmung zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren beantragt. Nach ihrer Ansicht gibt es genügend Beweise für Kriegsverbrechen und Hinweise, dass US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienstes CIA 2003 und 2004 in Afghanistan Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt haben. Bereits im März hatte US-Außenminister Mike Pompeo Mitarbeitern des Gerichts mit Einreiseverboten gedroht. Die USA würden die Visa der entsprechenden Personen zurücknehmen und keine neuen erteilen, wenn gegen US-Bürger ermittelt werde. Auch US-Präsident Donald Trump hatte dem Weltstrafgericht in einer Rede vor der UN-Vollversammlung die Legitimität abgesprochen.

Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab. Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind 122 Staaten beigetreten, darunter alle EU-Staaten.

as/stu (dpa, rtre, afpe)

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