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USA: Hinrichtung scheitert an Pharma-Hersteller

12. Juli 2018

Im US-Bundesstaat Nevada ist eine geplante Hinrichtung vorerst gestoppt worden. Der Hersteller eines Beruhigungsmittels möchte nicht, dass sein Medikament bei der Exekution eingesetzt wird.

USA Nevada Ely State Gefängnis
Bild: picture-alliance/AP Photo/J. Locher

Im Mittelpunkt des Falls steht Scott Dozier. Der verurteilte Mörder sollte eigentlich in der Nacht zum Donnerstag im Staatsgefängnis von Nevada exekutiert werden. Dozier wurde zum Tode verurteilt, weil er 2002 einen Bekannten ausgeraubt und getötet hat, seit gut zehn Jahren sitzt er in der Todeszelle. Hingerichtet werden soll er mit einer Mischung verschiedener Medikamente, die erst betäuben und dann zum Tod führen. Eines der Medikamente wäre ein Beruhigungsmittel des US-Pharmaherstellers Alvogen gewesen.

Das Unternehmen hat aber die Strafvollzugsbehörde Nevadas verklagt. Der Ruf des Pharmaherstellers würde leiden, sollte das Medikament für die Hinrichtung eingesetzt werden. Richterin Elizabeth Gonzales gab der Klage statt. Sie sagte, es gebe in der Tat "Grund zu der Annahme, dass die Unternehmensreputation Schaden" nehmen würde. Zudem hätte sich die Behörden das Medikament illegal beschafft, sagt der Hersteller. Eine weitere Anhörung von Vertretern des Bundesstaats und des Unternehmens ist für September geplant. Das Unternehmen selbst teilte mit, die Verwendung seiner Produkte bei Hinrichtungen "nicht zu billigen".

US-Behörden bekommen seit längerem keine Betäubungsmittel mehr

Todeskandidat Scott DozierBild: picture-alliance/AP Photo/Nevada Department of Corrections

Alvogen ist das zweite Unternehmen, das die Behörden per Gerichtsurteil daran hindern will, Medikamente für Hinrichtungen einzusetzen. Im vergangenen Jahr war der Pharma-Großhändler McKesson gegen den Staat Arkansas vor Gericht gezogen. Die US-Behörden haben seit mehreren Jahren Probleme, Medikamente für Hinrichtungen zu bekommen, da viele Pharmafirmen den Verkauf an Gefängnisbehörden ausdrücklich verboten haben.

In Arkansas hat das im April 2017 dazu geführt, dass vier verurteilte Straftäter innerhalb von nur acht Tagen hingerichtet wurden Hintergrund war, dass bei einem der eingesetzten Betäubungsmittel das Verfallsdatum kurz bevorstand. Zuvor hatte es in dem Bundesstaat jahrelang keine Hinrichtungen gegeben.

bru/AR (dpa, rtr)

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