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Politik

Völkermord-Klage: Berlin bleibt gelassen

Daniel Pelz cb
6. Januar 2017

Herero und Nama aus Namibia wollen eine Entscheidung über den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika gerichtlich erstreiten. Die Bundesregierung bleibt dennoch bei ihrem eingeschlagenen Kurs.

Namibia Aufstand der Herero in Südwestafrika
Bild: picture-alliance/dpa

Deutschlands Sondergesandter für den Dialog mit Namibia, Ruprecht Polenz, sagte der DW, er sei "nicht überrascht" über die Klage, die namibische Aktivisten am Donnerstag bei einem US-Gericht eingereicht haben.

Herero-Chef Vekuii Rukoro und Nama-Chef David Frederick fordern in der Sammelklage Entschädigungszahlungen von der Bundesregierung für den Völkermord, der von deutschen Kolonialtruppen vor mehr als einem Jahrhundert im heutigen Namibia begangen wurde.

Rukoro und Frederick verlangen außerdem, dass Repräsentanten ihrer Völker bei den Gesprächen zwischen Deutschland und Namibia teilnehmen. Die beiden Länder bemühen sich schon länger um eine gemeinsame Erklärung zu ihrer Vergangenheit.

Sind US-Gerichte zuständig?

Der CDU-Politiker Polenz geht davon aus, dass die Klage zu diesem Zeitpunkt keine Auswirkungen auf den Dialog der beiden Regierungen haben wird. "Aus Sicht der Bundesregierung ist die Frage, wie heute mit den Ereignissen von 1904 bis 1908 umgegangen wird, mit den Verbrechen, die damals begangen wurden, eine politisch-moralische und keine rechtliche", so Polenz. "Und über die politisch-moralischen Konsequenzen verhandeln wir mit der namibischen Regierung."

Deutsche Kolonialtruppen in Deutsch-Südwestafrika 1904Bild: picture-alliance/dpa/W. Gebert

Noch ist nicht klar, ob sich das US-Gericht überhaupt für die Klage zuständig sieht. Rukoro und Frederick verklagen die Bundesregierung auf Grundlage des "Alien Tort Statue", einem Gesetz von 1789, das oft bei Menschenrechtsprozessen zum Tragen kommt. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten beschränkte 2013 allerdings die Reichweite des Gesetzes und entschied, dass es ausländische Taten nur abdecke, wenn die Forderungen Interessen der USA betreffen.

Der Anwalt der Aktivisten, Kenneth McCallion, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht zwingend bedeute, dass US-Gerichte bei Völkermorden nicht zuständig seien.

Bis zu 90.000 Herero und Nama wurden Anfang des 20. Jahrhunderts in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika von den Truppen des Deutschen Kolonialreichs ermordet. Nachfolgende deutsche Regierungen weigerten sich, die Greueltat als Völkermord anzuerkennen. Die aktuelle Bundesregierung akzeptierte die Bezeichnung Völkermord erst 2016.

Direkte Entschädigungen ausgeschlossen

Im Dialog zwischen Deutschland und Namibia wird unter anderem über eine offizielle Entschuldigung für den Völkermord diskutiert. Entschädigungszahlungen an die heute lebende Generation der Herero und Nama hat die Bundesregierung öffentlich ausgeschlossen. Sie hat aber angedeutet, dass sie bereit wäre, Entschädigungszahlungen an Namibia zu entrichten, von denen die gesamte Bevölkerung profitiert. 

Rukoro lehnt diesen Vorschlag ab. Sein Anwalt McCallion sagte Reuters, sein Klient sei "besorgt, dass eine allgemeine Entschädigung oder eine Erhöhung der Entwicklungshilfe an die namibische Regierung nicht direkt den Opfern und ihren Nachkommen zugute kommt".

Ruprecht Polenz saß lange für die CDU im BundestagBild: privat

Sondergesandter Polenz bestand gegenüber der DW darauf, dass die Entscheidung der Bundesregierung, direkte Entschädigungszahlungen schon vor Abschluss der Verhandlungen auszuschließen, richtig war.

"Die Erwartung an die Gespräche waren von vorne herein mit einer solchen Perspektive belastet", so Polenz. "Es ist aber so, dass Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg persönliche Entschädigungen - und darum würde es hier ja jetzt auch gehen - an diejenigen Personen gezahlt hat, die selbst in einem Konzentrationslager gelitten haben oder die selbst zur Zwangsarbeit gezwungen worden sind."

Opposition: Gespräche sind "absurd"

Niema Movassat, Bundestagsabgeordnete der Oppositionspartei Die Linke, kritisierte die Haltung der Bundesregierung. Die Klage sei eine Folge der Verweigerung der Bundesregierung, direkt mit den Herero und Nama zu verhandeln. "Es ist absurd, eine Gruppe von Gesprächen über einen Völkermord auszuschließen, der sie selbst betrifft", sagte Movassat der DW. "Es ist verständlich, dass sich diese Menschen nicht ernst genommen fühlen."

 LINK: http://www.dw.com/a-37037313

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