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Strafrecht des Vatikan entstaubt

11. Juli 2013

Schärfere Strafen bei Kindesmissbrauch, Kampf der Geldwäsche und der Korruption: Mit Macht sucht Papst Franziskus seine Kirche zu reformieren. Diesmal hat er vor allem die römische Zentrale im Visier.

Kardinäle im Petersdom (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Kindesmissbrauch im Vatikan und in der Römischen Kurie wird künftig schärfer geahndet. Wie der Heilige Stuhl mitteilte, unterzeichnete Papst Franziskus ein Dekret (motu proprio), wonach alle Straftraten gegen Minderjährige verfolgt werden sollen - vom Herunterladen kinderpornografischer Inhalte aus dem Internet bis zum sexuellen Missbrauch. Auch die Regeln des Vatikan zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Terrorismus wurden überarbeitet.

Aus für lebenslange Haftstrafe

Franziskus weitete den Angaben zufolge die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Korruption sowie beim Anti-Terrorkampf aus. Er setzte damit die von seinem Vorgänger Benedikt XVI. eingeleiteten Maßnahmen fort, um den Kirchenstaat in Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen.

Mit der Strafrechtsreform werden zudem neue Straftatbestände eingeführt wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Völkermord und Apartheid, sowie Folter und rassistische Diskriminierung. Lebenslange Haftstrafen werden abgeschafft. Die Höchststrafe liegt künftig bei 35 Jahren Gefängnis.

Die Veränderung der römisch-katholischen Kirche fest im Blick: Papst FranziskusBild: Reuters

Delikte sollen nicht nur verfolgt werden, wenn sie innerhalb der Mauern des Vatikan begangen werden. Die neuen Regeln, die am 1. September in Kraft treten, gelten für alle Mitglieder, Vertreter und Beschäftigte der Organe des Heiligen Stuhls, auch im Ausland.

Auch rechtliche Schritte gegen Vatikanbank möglich

Das bisher geltende Strafrecht des Vatikan stammte zum Teil noch aus dem Jahr 1929. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sind auch das Ergebnis des sogenannten Vatileaks-Skandals aus dem vergangenen Jahr. Der päpstliche Kammerdiener Paolo Gabriele hatte geheime Papiere kopiert und aus dem Vatikan geschmuggelt. Auch Geheimnisverrat soll künftig stärker geahndet werden. Gabriele, der später begnadigt wurde, hatte nur wegen Diebstahls verurteilt werden können.

Zudem können für Geldwäsche und Korruption künftig - wie in vielen anderen Ländern auch - juristische Personen haftbar gemacht werden. So könne zum Beispiel auch die Vatikanbank IOR haftbar gemacht werden, hieß es in Rom weiter. Einige Ergänzungen sind demnach auch eine Folge jenes Gutachtens, das die Anti-Geldwäsche-Experten des Europaratskomitees "Moneyval" im Sommer 2012 veröffentlicht hätten. Vatikansprecher Federico Lombardi kündigte an, dass weitere Gesetze zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche vorbereitet würden.

sti/SC (dpa, afp)

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