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Energiekonzern Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland

5. September 2018

Ist ein internationales Schiedsgericht zuständig, wenn ein schwedischer Energiekonzern die deutsche Regierung auf Schadenersatz verklagt wegen des Atomausstiegs? Diese Frage ist jetzt beantwortet.

Außenansicht des Kernkraftwerks Krümmel
Vattenfall-Kernkraftwerk Krümmel (Schleswig-Holstein), bis 2011 in BetriebBild: AP

Der Energiekonzern Vattenfall hat im milliardenschweren Streit mit der Bundesregierung um eine Entschädigung für den deutschen Atomausstieg einen Etappensieg errungen. Der Konzern und das Bundeswirtschaftsministerium bestätigten am Abend, dass sich das internationale Schiedsgericht in den USA für zuständig erklärt habe. Es wies damit einen Antrag der Bundesregierung zurück.

In der Sache ist damit aber noch nicht entschieden. Vattenfall ist in Deutschland unter anderem an den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel beteiligt, die nach dem Beschluss von 2011 zum beschleunigten Atomausstieg endgültig stillgelegt wurden. Die Schweden klagen vor dem Schiedsgericht auf Schadenersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. 

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochsausgabe) hatte zuerst über den Beschluss des Gerichts berichtet. "Wir nehmen diese Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis und werden diese nun prüfen", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.

Streit um Zuständigkeit des Gerichts 

Die Bundesregierung hatte Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichts in Washington angemeldet und beantragt, die Klage abzuweisen. Sie verwies dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), bei dem es um Klagen von Unternehmen aus der Europäischen Union gegen einen Mitgliedstaat der Union ging. Vattenfall hatte die Argumentation zurückgewiesen und erklärt, das EuGH-Urteil habe keine Auswirkungen auf das anhängige Verfahren.

Der Konzern sehe sich nun in seiner Haltung bestätigt, teilte Vattenfall am Abend mit. Das Verfahren beruhe auf dem europäischen Energiechartavertrag. "An dem Zustandekommen dieses Vertrages und den vorgelagerten Verhandlungen hatte die EU maßgeblichen Anteil. Der Vertrag wurde nicht nur von allen Mitgliedstaaten und von Drittstaaten, sondern auch von der EU unterzeichnet."

hb/zdh (rtr)

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