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Politik

Sammelklagen sind künftig EU-weit möglich

23. Juni 2020

Nicht nur der Dieselgate-Skandal hat gezeigt: Verbraucher haben es schwer, ihre Rechte gegen große Konzerne durchzusetzen. In der EU soll sich das nun ändern - EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich geeinigt.

Symbolbild Bürokratie
Bild: picture alliance/JOKER

Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung - künftig können Verbraucher in der EU ihre Rechte besser gegen große Konzerne geltend machen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich auf die EU-weite Einführung von Sammelklagen. "Nach einem langen und harten Kampf gegen die Versuche der Industrie, den Vorschlag zu verwässern, werden Verbraucherorganisationen künftig vor Gericht gegen unlautere Händler vorgehen können", sagte die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt.

Es sei gelungen, ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und juristischer Sicherheit für Unternehmen zu schaffen, sagte der französische Christdemokrat und Verhandlungsführer des Parlaments, Geoffroy Didier. Auch EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die Einigung.

Musterfeststellungsklagen in Deutschland

Bereits 2018 hatte die EU-Kommission im Zuge des VW-Abgasskandals um manipulierte Abschalteinrichtungen von Fahrzeugen vorgeschlagen, europaweit Kollektivklagen zu erlauben. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In Deutschland gibt es mit der Musterfeststellungsklage bereits eine Möglichkeit für Kollektivklagen.

Künftig können Verbraucher jedoch auch in anderen EU-Staaten ihre Rechte durchsetzen. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände können dann stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. In jedem EU-Staat soll zumindest eine Organisation dazu berechtigt sein, wie das Europaparlament mitteilte.

Für viele Bereiche möglich

In einem wichtigen Punkt setzten sich die Parlamentarier gegen die EU-Staaten durch: Auch Flug- und Zuggastrechte werden von den neuen Regeln umfasst. Darüber hinaus können Sammelklagen etwa bei Fragen des Datenschutzes, bei Finanzdienstleistungen sowie bei Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen eingereicht werden - neben den allgemeinen Verbraucherschutzrechten.

Vor einem Missbrauch dieser Klagemöglichkeit sollen Unternehmen durch die neuen Regeln geschützt werden. Abschreckend soll das Prinzip wirken, dass der Verlierer eines Prozesses für die Kosten aufkommt. Zudem können Gerichte und Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden, einen offensichtlich unbegründeten Fall fallenzulassen, wie das Parlament mitteilte. In den USA sind Sammelklagen ein lukratives Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien.

sam/ww (afp, dpa)

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