Verfahren gegen Deutsche-Börse-Tochter Clearstream
31. März 2003Anzeige
Die EU-Kommission hat gegen den zur Deutschen Börse gehörenden Finanzdienstleister Clearstream ein Verfahren wegen möglicher Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung eröffnet. Die Clearstream Banking AG soll einem anderen Wertpapier-Abwickler, der belgischen Euroclear, zu hohe Preise berechnet und sie von bestimmten Geschäften ausgeschlossen haben, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Es droht in letzter Konsequenz ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes.