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Politik

Verfassungsbeschwerde wegen Staatstrojaner

7. August 2018

Das heimliche Ausspähen von Handys und Computern zur Verbrecherjagd verletzt nach Ansicht von Aktivisten mehrere Grundrechte. Sie verlangen, dass Passagen in der Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärt werden.

Symbolbild Staatstrojaner
Bild: Imago

Jetzt muss sich also auch das Bundesverfassungsgericht mit dem umstrittenen Staatstrojaner befassen. Mehrere Kläger reichten Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Regelungen vor dem höchsten deutschen Gericht ein. Zu ihnen gehören Juristen, Grundrechtsaktivisten und Künstler, wie der Datenschutzverein Digitalcourage stellvertretend erklärte.

Seit rund einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung verschiedener Straftaten beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Dafür nistet sie auf dem Handy unbemerkt vom Nutzer eine Spionage-Software ein.

Sicherheitslücken schließen - nicht ausnutzen

Diese greift die Kommunikation direkt beim Schreiben oder Lesen ab, solange sie nicht für den Versand verschlüsselt ist. Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche Daten durchforsten dürfen. Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt.

"Das neue Gesetz dient nicht der Sicherheit, es gefährdet sie", erklärte Digitalcourage. Der Staat solle Sicherheitslücken nicht ausnutzen, sondern dafür sorgen, dass sie geschlossen werden. Der Verein mit Sitz in Bielefeld hatte im Jahr 2008 bereits erfolgreich gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt.

Der Berliner Rechtswissenschaftler Jan Dirk Roggenkamp, der die Verfassungsbeschwerde mit ausgearbeitet hat, erklärte, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung überschritten bei weitem die äußerste Grenze rechtsstaatlicher Ausforschung der Intimsphäre für die Strafverfolgung. Den Ermittlern entstehe "ein Persönlichkeitsbild, das umfangreicher und gläserner nicht sein könnte", kritisierte er. Es finde ein "Auslesen von Gedanken" statt.

BKA Präsident Holger Münch hält die neuen Ermittlungsmethoden für notwendigBild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Weitere Klagen zu erwarten

Auch die FDP plant eine Klage gegen den Staatstrojaner. Die Überwachung von Computern und Smartphones sei "ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Offen sei noch, ob er selbst oder Parteichef Christian Lindner Verfassungsbeschwerde einreichen werden.

Dagegen verteidigte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, die neuen Ermittlungsmethoden: Im Zeitalter der verschlüsselten Kommunikation müsse es bei besonders schweren Straftaten im Einzelfall und auf Grundlage einer richterlichen Anordnung möglich sein, diese Kommunikation zu überwachen, sagte Münch dem "Handelsblatt".

uh/sam (dpa, epd, afp)

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