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Verfassungsgericht: EZB-Urteil könnte negative Folgen haben

Steffen Heinze10. Juni 2013

Sollte das Bundesverfassungsgericht den Ankauf maroder Staatsanleihen durch die EZB für ungültig erklären, könnte das dem Chefanalyst der Bremer Landesbank, Folker Hellmeyer, zufolge Auswirkungen für die Eurozone haben.

Karlsruhe, verkündet am 24.04.2013 in Karlsruhe das Urteil zur Antiterrordatei. Laut dem Urteil hat das Gericht die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt. Dennoch seien Nachbesserungen im Detail notwendig. Die Richter gaben dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2014, um die verfassungswidrigen Vorschriften zu ändern. Foto: Uli Deck/dpa
Bundesverfassungsgericht: Ist der Ankauf maroder Staatsanleihen durch die EZB rechtens?Bild: picture-alliance/dpa

Ab Dienstag (11. 6.) verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob der Ankauf von maroden Staatsanleihen durch die EZB rechtens ist. Was wären die Folgen für Krisenländer wie Griechenland, wenn das Bundesverfassungsgericht den Ankauf ablehnt?

„Die negativen Folgen wären extrem kritisch zu bewerten. Wir haben nicht mehr die Haushaltssituation wie 2007/2008, die ein hohes Interventionsvolumen der öffentlichen Hand möglich machten. Es gibt zudem Berechnungen der Prognos-AG und aus dem Bundesfinanzministerium, wonach diese Folgen, die durchaus in einem erneuten Zerfallsrisiko der Eurozone liegen könnten, dramatisch wären. Vergleiche zu 1929/32 wären dann durchaus zulässig. Es ginge nicht nur um ein ökonomisches Risiko, sondern im Zweifelsfall auch um ein politisches Risiko.“

Mittlerweile ist Griechenland wieder genauso hoch verschuldet.Kommen wir um den zweiten Schuldenschnitt noch herum?

„Ich sehe eine gute Chance, darum herum zu kommen. Wir sehen, dass die neuen Defizite deutlich reduzierter ausfallen. Und wir sehen erste Anzeichen dafür, dass es eine konjunkturelle Stabilisierung in Griechenland gibt. Das heißt, die Chance besteht durchaus, ohne weiteren Schuldenschnitt auszukommen; dies auch vor dem Hintergrund, dass die ersten internationalen Investoren Griechenland als Investitionsstandort erkennen.“

Bonn, 10. Juni 2013
40/13