Das Bundesverfassungsgericht wird womöglich erst in einigen Monaten ein Urteil zu den Eilanträgen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den EU-Fiskalpakt verkünden. Das Gericht könnte eine Art Zwischenverfahren wählen, um die Klagen genauer zu prüfen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.