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Politik

Verfassungsgericht verhandelt Merkel-Äußerung

21. Juli 2021

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung über die Frage begonnen, wie neutral die Bundeskanzlerin sein muss. Geklagt hat die AfD - wegen einer kritischen Aussage Angela Merkels zur Thüringen-Wahl.

Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Äußerungsbefugnissen
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Äußerungsbefugnissen von RegierungsmitgliedernBild: Uli Deck/dpa/picture alliance

Die rechte Partei Alternative für Deutschland (AfD) wirft der Kanzlerin negative Äußerungen über die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich vor, der im Bundesland Thüringen im Februar 2020 mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP vom Landtag zum kurzzeitigen Ministerpräsidenten gewählt worden war. Angela Merkel forderte bei einer Auslandsreise in Südafrika dazu auf, die Wahl rückgängig zu machen und sprach von einem "schlechten Tag für die Demokratie."

Sie hatte unter anderem gesagt, dass die Wahl Kemmerichs mit einer "Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich" gebrochen habe, nämlich keine Mehrheit mithilfe der AfD zu gewinnen. Die CDU zumindest dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen.

Kanzlerin Angela Merkel bei der Kabinettsitzung in der vergangenen WocheBild: Annegret Hilse/dpa/picture alliance

Der Prozessvertreter der AfD sagte in Karlsruhe, die Äußerungen seien ein "amtlicher Boykottaufruf" gewesen. Die Kanzlerin habe gegen ihre parteipolitische Neutralitätspflicht als Amtsträgerin verstoßen.

Kanzleramtsminister verteidigt Merkel-Äußerungen

Angela Merkel erschien nicht in Karlsruhe. Für sie kam Kanzleramtschef Helge Braun zur Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht. Die Wahl in Thüringen habe international Aufsehen erregt, erklärte Braun. Die französische Zeitung "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit. Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Sowohl die mitreisenden Journalisten als auch der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt, sagte der CDU-Politiker.

Braun: Gefahr für Ansehen Deutschlands musste abgewendet werden

Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Es sei auch darum gegangen, international das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen.

Kanzleramtsminister Helge Braun verteidigt seine ChefinBild: Uli Deck/dpa/picture alliance

Der FDP-Politiker Kemmerich war im Februar 2020 schon nach drei Tagen als Ministerpräsident zurückgetreten. Ein Urteil aus Karlsruhe zu den Merkel-Äußerungen wird an diesem Mittwoch noch nicht erwartet.

Vor Beginn der Verhandlung teilte das Gericht mit, ein Ablehnungsgesuch der AfD gegen die acht Verfassungsrichterinnen und -richter des Zweiten Senats sei als offensichtlich unzulässig verworfen worden. Die AfD hatte den kompletten Senat als befangen abgelehnt, weil eine Delegation des Gerichts Ende Juni zu einem Abendessen mit der Bundesregierung gereist war. Solche Treffen finden regelmäßig statt. Sie seien "gänzlich ungeeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zu begründen", erklärte das Gericht.

qu/sti (rtr, dpa, afp)

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