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Verfassungsgericht stoppt EFSF-Sondergremium

28. Oktober 2011

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den EFSF-Sonderausschuss des Bundestages vorerst gestoppt. Er sollte über weitere Maßnahmen der Euro-Rettung mitentscheiden.

Richter des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung (Foto: dpa)
Die Verfassungsrichter urteilten, das Sondergremium habe keine EntscheidungsbefugnisBild: picture-alliance/dpa

Neun Mitglieder zählt das Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses, das sich am Freitag (28.10.2011) konstituieren sollte. Das Gremium sollte in Eilfällen den Maßnahmen zum Euro-Rettungsschirm die parlamentarische Zustimmung stellvertretend für den Bundestag und dessen Haushaltsausschuss geben. Noch bevor der Sonderausschuss aber seine Arbeit aufnehmen konnte, untersagte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe per einstweiliger Anordnung bereits jegliche Entscheidungen. Der Bundestag hatte erst am Mittwoch die Mitglieder des Gremiums bestimmt.

Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürften nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden, entschied der Zweite Senat in seinem Beschluss. Die einstweilige Entscheidung beeinträchtige aber nicht die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, so das Gericht. "Vielmehr kann die Bundesregierung jederzeit notwendige Zustimmungen gegenüber dem Deutschen Bundestag beantragen, über die dann das Plenum entscheidet" (Az. 2 BvE 8/11).

Eilantrag zweier SPD-Abgeordnete

Die Regierung muss sich vorerst die Zustimmung des gesamten Bundestages einholenBild: picture-alliance/dpa

Da nur neun Abgeordnete dem Sondergremium angehören, sahen die SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz ihre Rechte verletzt. Sie klagten dagegen. Karlsruhe könnte nun noch vor Weihnachten über die Rechtmäßigkeit des Gremiums entscheiden.

Das Sondergremium wurde eingerichtet, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestages bei Entscheidungen rund um die Euro-Rettung und die Verwendung des Rettungsschirms EFSF (European Financial Stability Facility) gestärkt hatte. Es sollte dringende oder geheime Entscheidungen über Maßnahmen des Rettungsfonds treffen. Dies gilt aber nur dann, wenn der eigentlich zuständige Haushaltsausschuss des Bundestages nicht kurzfristig zusammenkommen kann. Bei gravierenden Änderungen muss in jedem Fall das gesamte Parlament entscheiden.

Autorin: Naima El Moussaoui (dpa, dapd, rtr)

Redaktion: Nicole Scherschun

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