AfD laut Verfassungsschutz gesichert rechtsextremistisch
Veröffentlicht 2. Mai 2025Zuletzt aktualisiert 2. Mai 2025
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
Nicht vereinbar mit der demokratischen Grundordnung
"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.
"Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.
Drei Landesverbände schon zuvor gesichert rechtsextremistisch
Die Landesämter für Verfassungsschutz in den ostdeutschen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte. Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.
Auch bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bereits erlaubt. Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten - das sind Menschen, die zur Gewinnung von Informationen herangezogen werden. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Bei Auswahl und Einsatz der Mittel muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.
Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
1100 Seiten starkes Gutachten wird nicht veröffentlicht
Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen. Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.
Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, der Verfassungsschutz habe seine Entscheidung über eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch selbst getroffen. Die neue Einstufung sei das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, deren Ergebnisse in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten seien. "Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben", versicherte Faeser. Sie fügte hinzu: Die vorherige Bewertung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von Gerichten bestätigt worden. Auch die neue Bewertung werde sicher von unabhängigen Gerichten überprüft werden.
AfD will sich "juristisch wehren"
Die AfD kündigte rechtliche Schritte gegen die Einstufung "als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" an. Die Partei werde sich "gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen", erklärten die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Einstufung sei politisch motiviert. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei "ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie", hieß es weiter. Die Parteichefs verwiesen darauf, dass auch die bisherige Einstufung als Verdachtsfall noch Gegenstand laufender juristischer Auseinandersetzungen sei.
haz/se (dpa, rtr, afp)