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Politik

Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zur AfD

8. März 2019

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will das Urteil nicht anfechten, demzufolge die AfD nicht öffentlich als Prüffall bezeichnen werden darf. Die Beobachtung von Extremisten innerhalb der AfD geht jedoch weiter.

Deutschland Rosenmontag am Rhein - Düsseldorf
Bild: picture-alliance/dpa/F. Gambarini

Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, er werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Bezeichnung der AfD als "Prüffall" untersagt hatte. Stattdessen will sich der Verfassungsschutz nach Angaben von Präsident Thomas Haldenwang darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel und die Nachwuchsorganisation der AfD zu durchleuchten. "Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden Teilorganisationen 'Der Flügel' und 'Junge Alternative' zu beobachten."

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, akzeptiert das Urteil zur AfDBild: picture-alliance/AP/M. Sohn

Dabei spielten unter anderem die programmatische Ausrichtung, die Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen und die öffentlichen Äußerungen führender Protagonisten eine wichtige Rolle. Der Verfassungsschutz wolle "die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Bearbeitung unterrichten".

Zuvor hatte das Gericht entschieden, dass der Verfassungsschutz zwar prüfen dürfe, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, so die Richter.

"Stigmatisierender Charakter"

Das Gericht hatte im Februar einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe "einen stigmatisierenden Charakter", monierte die Partei.

Dem folgten jetzt auch die Richter: Der Bezeichnung "Prüffall" komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig".

AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland sagte zu dem angekündigten Verzicht auf Rechtsmittel, dies sei die späte Einsicht sei, dass der Verfassungsschutz nicht rechtsstaatlich gehandelt habe. Co-Parteichef Jörg Meuthen hatte bereits nach der Entscheidung des Kölner Gerichts erklärt, damit sei die "politisch motivierte Instrumentalisierung" des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Jörg Meuthen von der AfDBild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Dabei ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt.

Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht, dass die Gesamtpartei für den Verfassungsschutz nun ein Prüffall sei, "der Flügel" und die "Junge Alternative" würden als "Verdachtsfall" behandelt. Bei einem Verdachtsfall stehen dem Verfassungsschutz weitreichendere Mittel zur Verfügung, um Erkenntnisse über eine Gruppierung zu gewinnen.

cgn//gri (afp, dpa, rtr)

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