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Politik

Verkäufer der Amoklauf-Pistole gesteht

28. August 2017

Vor einem Jahr erschoss in München ein 18-jähriger Amokläufer neun Menschen und sich selbst. Nun wird der Waffenverkäufer juristisch zur Verantwortung gezogen. Er gesteht, sieht aber bei sich keine Mitschuld.

Deutschland Waffenhändler vor Gericht in München
Der Angeklagte Philipp K. zwischen seinen AnwältenBild: picture-alliance/dpa/S. Hoppe

Der Angeklagte Philipp K. hat nicht nur an den späteren Amokläufer von München eine Waffe verkauft, sondern auch an weitere Kunden. Da ist der 32-Jährige geständig. Er räume alle ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Waffenverkäufe ein, ließ K. zum Prozessauftakt durch seinen Verteidiger vor dem Landgericht München I erklären. Einsichtig gibt er sich aber nicht.

Philipp K.s bizzarre Gedankenwelt

Er habe sich mit allen Käufern seiner Waffen nach der Geschäftsanbahnung im Darknet immer persönlich getroffen. Dabei habe er sich einen Eindruck der Käufer verschaffen wollen. "Man kann sagen, ich habe diese Leute kennenlernen wollen", ließ der Angeklagte erklären. Was nach einem verantwortungsbewussten Waffenhändler klingen soll, scheint allerdings allein schon durch die Auswahl der Kundschaft zweifelhaft. So findet sich neben dem erst 18 Jahre alten psychisch kranken Amokläufer David S. auch ein 17-jähriger Schüler unter seinen Kunden.

Mit Blick auf David S., den Täter von München, ließ er seine Anwälte ergänzen, hätte er einen Hinweis darauf gehabt, dass sein Kunde psychisch krank war und "eine so grauenvolle Tat begehen würde", hätte er ihm die Waffe niemals verkauft. Ein Einstehen für die eigene Verantwortung sieht anders aus. Kurz gefasst lautet das Geständnis: Waffe verkauft - ja, Folgen erahnt - nein. In dem über die Verteidiger verlesenen Geständnis kommt auch eine dürre Beileidsbekundung für die Angehörigen der neun von David S. vor einem Jahr Ermordeten vor.

David S. hatte am 22. Juli 2016 am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und anschließend sich selbst erschossen, fünf weitere Menschen wurden durch die Schüsse verletzt. Die Tat versetzte die bayerische Landeshauptstadt damals für Stunden in einen Ausnahmezustand. Die Polizei löste Terroralarm aus.

Laut Anklage wäre der Amoklauf ohne das Zutun des Waffenhändlers nicht möglich gewesen. Durch den Verkauf der Tatwaffe und mehr als 550 Schuss Munition für insgesamt rund 4500 Euro habe der zuletzt in Marburg lebende gelernte Verkäufer die Tat erst ermöglicht. Laut Staatsanwaltschaft war "eine Schädigung von Personen an Leib und Leben durch eine Verwendung der Waffe und der Munition" für K. auch vorhersehbar gewesen.

Nebenklage sieht Anzeichen für Mitwisserschaft

In dem Prozess wird es auch um die Frage gehen, ob der wegen fahrlässiger Tötung und verschiedener Verstöße gegen Waffengesetze angeklagte K. nicht doch etwas von den Tatplänen des Amokläufers wusste. Nebenklagevertreter sehen dafür Anzeichen. Am Rande des Verfahrens wiesen Nebenklagevertreter auch darauf hin, dass sowohl der Angeklagte als auch der Amokläufer durch rechtsextreme Äußerungen aufgefallen seien. Trotz der rechtsextremen Haltung des Amokläufers, der gezielt auf Menschen mit einem südosteuropäischen Aussehen schoss, sieht die Münchner Polizei jahrelanges Mobbing in der Schule als Motiv für den Amoklauf.

Am Nachmittag stellten die Vertreter der Nebenklage einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und den Vorsitzenden Richter Frank Zimmer. Sie warfen Zimmer und den Beisitzern Rechtsverstöße vor, so hätten einige Nebenkläger spät und teils unvollständig Akteneinsicht erhalten. Zudem seien manche Opfer-Angehörige zu Unrecht nicht als Nebenkläger anerkannt worden. Dennoch kündigte Zimmer zunächst die Fortsetzung des Prozesses für diesen Mittwoch an. Für das Verfahren sind zunächst bis zum 19. September zehn Verhandlungstage angesetzt. 

qu/uh (dpa, afp, APE)

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