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Politik

Verklagt Jan Böhmermann die Kanzlerin?

6. September 2017

Als "bewusst verletzend" kritisierte Angela Merkel einst Böhmermanns umstrittenes Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan - für den Satiriker und TV-Moderator eine nicht akzeptable Vorverurteilung.

Jan Böhmermann
Bild: picture-alliance/dpa/A. Dedert

"Der Eingang eines Schreibens der Rechtsanwälte von Herrn Böhmermann kann bestätigt werden", erklärte ein Regierungssprecher in Berlin. Zugleich wies er darauf hin: "Zu Eingaben und Anliegen, mit denen sich private Dritte an das Bundeskanzleramt wenden, äußern wir uns grundsätzlich nicht."

Indirekt bestätigte der Regierungssprecher damit aber wohl einen Bericht der Berliner Zeitung "Tagesspiegel" (Ausgabe vom Mittwoch). Demnach droht Jan Böhmermann der Bundeskanzlerin mit einer Klage. Hintergrund sei ihr Verhalten während der sogenannten Böhmermann-Affäre im Frühjahr 2016, schreibt das Blatt.

Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt?

Der Satiriker halte Angela Merkels Einschätzung, sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei "bewusst verletzend" gewesen, für rechtswidrig, heißt es. Nun solle Merkel binnen einer Woche ihre Erklärung in der Rückschau als unzulässig einstufen. Andernfalls werde er seinem Mandanten zur Klage raten, wird ein Böhmermann-Anwalt zitiert. Die Kanzlerin habe mit ihrer Kritik eine "juristische Bewertung des Werkes vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt". Merkel sei für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen, sie habe den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt.

Geht gegen das Schmähgedicht juristisch vor: Präsident ErdoganBild: picture-alliance/dpa/T. Bozoglu

Böhmermann hatte das Gedicht, das diplomatische Verwicklungen mit der Türkei zur Folge hatte, Ende März 2016 in seiner ZDF-Satiresendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Darin bezichtigte er den türkischen Staatschef unter anderem mit drastischen Worten bestimmter sexueller Handlungen. Sowohl Böhmermanns Anwalt Christian Schertz als auch Erdogans Kölner Anwalt Mustafa Kaplan haben Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg eingelegt, das das Gedicht in weiten Teilen, aber nicht komplett verboten hatte.

wa/haz (dpa, epd)

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