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Reise

Verschärfte Reisehinweise für Türkei

20. Juli 2017

Das Auswärtige Amt hat Türkei-Reisende zu "erhöhter Vorsicht" geraten. Was bedeuten die verschärften Reisehinweise für betroffene Touristen und Geschäftsreisende?

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Bild: SEZAYI ERKEN/AFP/Getty Images

Die für Reisende und Tourismusindustrie wichtigen Reisehinweise gelten bereits in ihrer verschäften Form. "Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert", warnt das Auswärtige Amt nun auf seiner Website und fährt fort: "Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten." Reisehinweise veröffentlicht das Auswärtige Amt im Internet für jedes Land und aktualisiert sie regelmäßig. Reisehinweise für die Türkei

"Unbescholtene Deutsche können erfasst werden"

Jedermann könne wie der verhaftete Menschenrechtler Peter Steudtner unter den Verdacht der Unterstützung von Terrororganisationen geraten, sagte Bundesaußenminister Sigmar Gabriel. "Völlig unbescholtene deutsche Staatsbürger können davon erfasst werden." Die Bundesregierung, die dem Schutz ihrer Bürger verpflichtet sei, könne daher gar nicht anders, als die Reisehinweise anzupassen.

Zudem wird empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in der Türkei in der Botschaft und den Konsulaten in eine Liste einzutragen. Bislang galt dieser Hinweis lediglich für Menschen, die "nicht zu touristischen Zwecken in die Türkei reisen".

Kann eine Reise jetzt kostenlos storniert werden?

Das hängt von der Kulanz des Reiseveranstalters ab. Der Deutsche Reiseverband (DRV) vertritt die Auffassung, dass das Auswärtige Amt "keine Neubewertung der Sicherheitslage" vorgenommen und seine Reisehinweise lediglich "angepasst" habe. Eine Reisewarnung für die Türkei sei nicht ausgegeben worden. "Die Reisen für die Urlauber finden wie gebucht statt." Dabei würden die regulären Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit die Storno- und Umbuchungsgebühren gelten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen forderte von Reiseveranstaltern aber kulante Umbuchungen. "Wenn das Auswärtige Amt jetzt auch Reisende zu erhöhter Vorsicht mahnt und bei kurzfristigen Aufenthalten empfiehlt, sich in Listen bei Konsulaten und Botschaften einzutragen, gehen Urlaubsfreuden und Erholung baden", sagte NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski.

Mit Gabriels Erklärung, dass man derzeit niemandem empfehlen könne, in die Türkei zu reisen, sei ein wichtiges Signal für die Reisebranche gesetzt worden. "Wer angesichts dieser aktuellen Entwicklung von einer bereits gebuchten Reise zurücktreten will, sollte bei Veranstaltern auf Verständnis treffen", fügte Schuldzinski hinzu.

Was sollten Touristen tun, die schon vor Ort sind?

Das Auswärtige Amt rät, sich in die "Krisenvorsorgeliste" der Konsulate und der Botschaft einzutragen. Dies ist unter anderem auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes möglich.

In der Urlaubsregion Antalya befindet sich auch eine Außenstelle des deutschen Generalkonsulats Izmir. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen forderte, dass Reiseanbieter bei der Eintragung in die Listen schnell "kundenorientierte Lösungen" finden müssten.

Wegen der Terrorgefahr in der Türkei empfiehlt das Auswärtige Amt Reisenden, besonders aufmerksam zu sein und Menschenansammlungen zu vermeiden. Von Aufenthalten in bestimmten Regionen, etwa dem Grenzgebiet zu Syrien und Irak, wird dringend abgeraten - die klassischen Urlaubsgebiete sind hier aber nicht betroffen. Grundsätzlich sollten Urlauber davon absehen, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen.

Hilft eine Reiserücktritt-Versicherung?

Selbst wer eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen hat, ist bei Streit mit dem Reiseveranstalter nicht auf der sicheren Seite. Die Police schließt Ereignisse höherer Gewalt wie Anschläge oder Naturkatastrophen regelmäßig aus. Sie deckt nur persönliche Risiken ab, etwa eine schwere Krankheit oder der Tod eines Angehörigen vor Reiseantritt. Sollte der Anbieter eine kostenlose Stornierung verweigern und wollen Verbraucher dagegen vorgehen, wären sie also auf eine Rechtsschutz-Versicherung angewiesen.

is/ks/stu/sti (afp, epd, dpa, rtr)

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