1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Verurteilt zu 10 Tagen Haft – ein Zeugenbericht aus Belarus

6. April 2006

In Belarus kommen nach und nach die Demonstranten frei, die nach der Präsidentenwahl festgenommen wurden. Zu ihnen gehört auch der Journalist Wadim Kasnatschejew. Der Deutschen Welle schilderte er seine Verurteilung.

Während der Räumung des Zeltlagers in Minsk wurden zahlreiche Oppositionelle festgenommen (24.3.2006)Bild: AP

"Das, was in den Minsker Gerichten am vierten Tag nach der Räumung des Zeltlagers auf dem Oktoberplatz der belarussischen Hauptstadt geschah, kann man nicht als Gerichtsprozesse bezeichnen. Es war wie an einem Fließband, auf dem Urteile gestempelt wurden – meist waren es Haftstrafen zwischen zehn und 15 Tagen. Die Richter lehnten Anträge der Angeklagten ab, Anwälte oder Zeugen hinzuzuziehen. Mehr noch, diejenigen, die dies beantragten, erhielten die längsten Strafen. Die Sitzungen fanden meist hinter verschlossenen Türen statt.

Willkür und Gesetzlosigkeit

Bei mir wurde in gewisser Weise eine Ausnahme gemacht: Man wollte wenigstens den Anschein erwecken, es handele sich um einen Gerichtsprozess. Es waren Anwälte anwesend, auch Journalisten und Menschenrechtler. Versucht wurde, Zeugen zu rufen. Dies alles änderte aber an dem Sinn der Sache nichts. Letztendlich wurde die Farce, Willkür und Gesetzlosigkeit umso deutlicher. In Wirklichkeit war es ein Schauprozess.

Michail Pastuchow, ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichts, und Jurij Toporaschew, Mitarbeiter der Rechtsabteilung beim Belarussischen Journalistenverband, machten das Gericht auf grobe Verstöße aufmerksam. So wurde ich laut Bericht um 3.10 Uhr nachts festgenommen, aber im Protokoll hieß es um 3 Uhr nachmittags. Übrigens darf laut Gesetz die Zeitabweichung nicht mehr als drei Stunden betragen. Ferner beriefen sich die Juristen auf die Gesetze und erläuterten dem Richter, dass ein Journalist das Recht habe, ungehindert seinem Beruf nachzugehen, darunter auch bei Straßenprotesten.

Verhandlung ohne Zeugen

Während der Gerichtsverhandlung wurde angeblich für die Suche nach Zeugen unter den Sicherheitskräften eine Pause angesetzt. Das war jedoch nur der formale Grund. In Wirklichkeit wartete das "unabhängige Gericht" auf Anweisungen derer, die letztendlich entscheiden. Wie dem auch sei, aber Augenzeugen zufolge betrat während der Pause das Richterzimmer die Vorsitzende des Gerichts im Lenin-Bezirk.

Richter Wiktor Gontschar erklärte später, es sei unmöglich, die Zeugen herbeizurufen, weil sie sich nicht in Minsk befänden. Aber deren Berichte genügten, denn aus ihnen gehe hervor, dass ich "staatsfeindliche Losungen" wie "Nieder mit Lukaschenko" und "Es lebe Belarus!" gerufen habe. Besonders komisch ist, dass man sich eigentlich keine staatsfreundlichere Losung wie "Es lebe Belarus!" vorstellen kann. Die Berichte der Vertreter der Sicherheitskräfte genügten als Beweis - für eine Haftstrafe von zehn Tagen."

DW-RADIO/Russisch, 5.4.2006, Fokus Ost-Südost

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen