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Politik

Verurteilung gegen Ärztin aufgehoben

3. Juli 2019

Der Fall der Ärztin Kristina Hänel sorgte in der Vergangenheit für Aufsehen. Sie wurde verurteilt, weil sie Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen auf ihre Homepage stellte. Nun wurde erneut ein Urteil gefällt.

Beginn Berufungsprozess gegen Gießener Ärztin
Bild: picture alliance/dpa

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen aufgehoben. Zu ihren Gunsten sei der im März geänderte Strafrechtsparagraf 219a anzuwenden, entschied das OLG.

Hänel war im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Das OLG verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht Gießen.

Informationen zu Abbrüchen verboten

Der Fall der Ärztin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Sie wurde 2017 verurteilt, weil ihre Art über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, in Deutschland verboten war. Durch den im März diesen Jahres in Kraft getretenen Paragrafen 219a sollte aber Klarheit darüber geschaffen werden, wann Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen straflos über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.

Diese Gesetzesänderung muss nach Ansicht des OLG auch im Fall von Hänel berücksichtigt werden. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die von ihr veröffentlichten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bei Anwendung des neuen Rechts straflos wären. Deshalb müsse darüber vor dem Landgericht Gießen nochmals verhandelt werden.

as/bri (afp, dpa)

 

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