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Politik

Bagdad: Tote bei Explosion in Schiitenviertel

7. Juni 2018

Im Schiitenviertel Sadr City sind mindestens 16 Menschen ums Leben gekommen, als ein Waffenlager explodierte. Die Nachrichtenseite "Iraqinews" meldet, es handele sich um einen Bombenanschlag.

Irak Explosion in Bagdad
Bild: Reuters/W. al-Okili

Mindestens 30 Menschen wurden nach Angaben der Rettungskräfte bei der Explosion in der irakischen Hauptstadt verletzt. Unter den Opfern seien auch Frauen und Kinder. Betroffen war ein Waffenlager im Viertel Sadr City. Ein ranghoher Polizeibeamter sagte, es habe sich um schwere Waffen gehandelt, die einer militanten Gruppe gehört hätten. Augenzeugen zufolge wurden mehrere Häuser weitgehend zerstört.

Die Explosion soll sich in der Nähe einer schiitischen Moschee ereignet haben. Die Schiiten gedenken derzeit des Imams Ali, des Schwiegersohns des islamischen Propheten Mohammed. Die Nachrichtenseite "Iraqinews" berichtete unter Berufung auf Sicherheitskreise, es habe sich um einen Bombenanschlag gehandelt. Bislang hat noch niemand die Bluttat für sich reklamiert. Ähnliche Anschläge im Irak waren in der Vergangenheit häufig von der sunnitischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) verübt worden.

Streit um Parlamentswahl

Das Viertel Sadr City in Bagdad ist eine Hochburg des Schiitenführers Moktada Sadr. Laut offiziellen Ergebnissen war seine Allianz mit den Kommunisten bei der Parlamentswahl am 12. Mai überraschend stärkste Kraft geworden. Platz zwei belegte demnach die Eroberungsallianz, die von früheren Kämpfern aus paramilitärischen Einheiten gegründet wurde, die mehrheitlich vom Iran unterstützt wurden. Die Liste des amtierenden Regierungschefs Haider al-Abadi wurde den Angaben zufolge nur drittstärkste Kraft.

Das scheidende Parlament in Bagdad entschied nun aber, dass alle Stimmen der Parlamentswahl erneut ausgezählt werden müssen und das per Hand. Außerdem setzten die Abgeordneten die Wahlkommission und ihre neun Mitglieder ab.

Ministerpräsident al-Abadi sprach von "gefährlichen Verstößen" gegen das Wahlrecht. Gerade Stimmen aus dem Ausland und die von Flüchtlingen in einigen Provinzen müssten für ungültig erklärt werden. Außerdem habe es Probleme mit dem erstmals benutzten elektronischen Wahlsystem gegeben.

haz/hk (rtr, dpa)

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