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Politik

Keulung von 3800 Gänsen wegen Vogelgrippe

22. November 2016

Auch wenn die Tiere in Schleswig-Holstein nicht mit dem aggressivsten H5-Virus infiziert sind, müssen sie doch getötet werden. Die Vogelgrippe hat Deutschland und andere Staaten Europas einfach schon zu fest im Griff.

Der abgesperrte Geflügelbetrieb in Gudendorf (Foto: picture-alliance/dpa/C. Rehder)
Der abgesperrte Geflügelbetrieb in Gudendorf im Kreis DithmarschenBild: picture-alliance/dpa/C. Rehder

Die Tiere in zwei zusammengehörenden Betrieben in Gudendorf und Eddelak im Kreis Dithmarschen seien zwar mit einer weniger aggressiven Form des Vogelgrippevirus H5 infiziert, teilte Schleswig-Holsteins Landesumweltminister Robert Habeck in Kiel mit. Dieser könne aber "spontan" zu einem hochansteckenden Subtyp wie H5N8 mutieren. Das müsse verhindert werden. Der Bestand der Zuchtbetriebe werde daher nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung bis Mittwoch von einer Spezialfirma gekeult. Die Standorte seien abgesperrt.

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck Bild: picture-alliance/radio tele nord

In Deutschland und anderen europäischen Staaten breitet sich derzeit über Wildvögel der hochgefährliche Vogelgrippe-Erreger H5N8 aus. Er tauchte schon in elf Bundesländern auf. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern befielen die für alle Vögel hochgradig tödlichen Erreger bereits mehrfach Nutzgeflügelbestände. Darunter waren zumeist kleinere Haltungen, aber auch ein Zuchthühnerbetrieb mit rund 30.000 Tieren in Schleswig-Holstein.

Seit Montag Pflicht zu Schutzmaßnahmen

Auf Bundes- und Landesebene ergriffen die Behörden zahlreiche Gegenmaßnahmen, um die wirtschaftlich potenziell verheerende Ausbreitung der Seuche auf Nutztierbestände zu verhindern. Am Montag trat eine Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Kraft, die auch die Besitzer kleinerer Geflügelbestände zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Dazu zählen die Benutzung von Einwegkleidung beim Betreten von Ställen, das Sichern der Betriebe gegen unbefugtes Eindringen und die Desinfektion von Schuhen.

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werden Geflügel und Geflügelprodukte aus Deutschland in 30 Länder exportiert. Bislang haben Israel, Japan, Südafrika und Südkorea einen Importstopp erlassen. Bei weiteren zwölf Ländern greift automatisch ein Importverbot mit Auftreten der Vogelgrippe.

Menschen - nach bisherigem Stand - nicht gefährdet 

Vogelgrippeviren übertragen sich nicht durch die Luft, sondern werden von infizierten Tieren mit Kot oder Speichel ausgeschieden. Haften Reste dieser Ausscheidungen an Arbeitsgeräten, Schuhen, Kleidung oder Futter, kann sich die Krankheit auf diese Weise immer weiter ausbreiten. Bestimmte Vogelgrippestämme können auch bei Menschen schwere Erkrankungen auslösen - vor allem H5N1, aber auch H7N9. H5N8 gehört nach dem bisherigen Stand allerdings nicht dazu. Weltweit ist kein Fall bekannt, in dem dieser Erregertyp einen Menschen infiziert hätte.

sti/uh (afp, dpa, rtr)

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