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Volkswagen versucht den Befreiungsschlag

4. September 2020

Etwa eine Viertelmillion Dieselkunden aus dem Musterverfahren haben von VW Schadenersatz bekommen. Mancher klagt aber noch selbständig - bis zum Bundesgerichtshof. Wie sieht es mit der Abwicklung noch offener Fälle aus?

USA Pontiac Autofriedhöfe
Bild: picture-alliance/dpa/ZUMA Wire/J. West

Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal stellt der VW-Konzern weiteren Dieselkunden Schadenersatz in Aussicht. "Insgesamt geht es um rund 50.000 Verfahren, in denen wir einen Vergleich anstreben", erklärte ein Sprecher am Freitag. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr. Davon seien die Verhandlungen in etwa 7000 Fällen inzwischen erfolgreich beendet.

Es soll Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet werden. Wer das Geld annimmt, kann auch das Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürften. Dann können Kläger unter Umständen den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten - sie müssen den Wagen im Rahmen dieser "Rückabwicklung" jedoch an Volkswagen zurückgeben.

Der Konzern peilt damit die Entschädigung der Mehrzahl der ungefähr 60.000 übrigen Dieselfahrer an, die außerhalb der Musterklage von Verbraucherschützern eigene Prozesse eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch anhängig sind. Die meisten der als anspruchsberechtigt eingestuften Fälle will der Autobauer nun bis zum Jahresende mit Hilfe der neuen Vergleichsangebote vom Tisch haben. Es wird mit einer Annahmequote von 75 Prozent gerechnet.

Keine "arglistige Täuschung" nach September 2015

Der Bundesgerichtshof hatte Volkswagen Ende Mai wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und arglistiger Täuschung zu Schadenersatz verurteilt. In weiteren Urteilen war der BGH dieser Linie gefolgt, hatte die Schadenersatzansprüche geschädigter Kunden dabei aber eingegrenzt.

So haben Kunden, die ihren Diesel vor dem 22. September 2015 gekauft haben, keinen Anspruch auf Schadenersatz. An diesem Tag hatte VW per Pressemitteilung über Unregelmäßigkeiten bei der Software zur Abgasregelungen bei Dieselmotoren informiert. Danach konnten Dieselkäufer nach Überzeugung des BGH nicht mehr mit arglistiger Täuschung argumentieren.

Nur jeder zehnte hat Vergleich abgelehnt

Im Zuge des mit Verbraucherschützern im Frühjahr mühsam ausgehandelten Vergleichs hatte Volkswagen 830 Millionen Euro für die Entschädigung Hunderttausender Dieselkunden bereitgestellt. Davon sind laut VW mittlerweile rund 750 Millionen Euro ausgezahlt.

Es gebe rund 244.000 Vergleichsabschlüsse, die Abwicklung sei in über 95 Prozent der Fälle abgeschlossen und die jeweilige Entschädigungssumme überwiesen. Von den rund 265.000 Berechtigten hätten damit mehr als 90 Prozent einen Vergleich angenommen.

dk/ul (dpa, rtr)

 

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