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Vollstreckung der Todesstrafe in Kirgisistan um ein weiteres Jahr ausgesetzt

14. Januar 2002

– Innen- und Justizministerium sollen Vorschläge zur Verbesserung der Haftbedingungen erarbeiten

Bischkek, 14.1.2002, WETSCHERNIJ BISCHKEK, russ.

Ende vergangener Woche hat der Präsident Kirgisistans einen Erlass unterzeichnet, mit dem das Moratorium zur Vollstreckung der Todesstrafe verlängert wird. Die Vollstreckung der Todesstrafe wird somit bis zum 31. Dezember 2002 ausgesetzt.

Es sei daran erinnert, dass die Vollstreckung der Todesstrafe erstmals mit einem Erlass des Präsidenten im Dezember 1998 für die Jahre 1999 und 2000 anlässlich des 50. Jahrestags der Verabschiedung der UN-Menschenrechtserklärung ausgesetzt wurde. Danach verlängerte der Präsident das Moratorium um ein weiteres Jahr.

Mit dem jetzigen bereits dritten Erlass über die Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe wurden das Innen- und Justizministerium beauftragt, bis zum 1. März Vorschläge zur Verbesserung der Haftbedingungen derjenigen, die zur Todesstrafe verurteilt wurden, zu erarbeiten und jene Vorschläge der Regierung vorzulegen. Die Generalstaatsanwaltschaft wurde beauftragt, zu überprüfen, ob die Gesetze über die Haftbedingungen bei allen Inhaftierten, darunter bei denjenigen, die zum Tode verurteilt wurden, eingehalten werden. (MO)