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Politik

Ein U-Ausschuss gegen von der Leyen

12. Dezember 2018

Damit wollen die Oppositionsparteien mehr Licht in die üppige Beratungs-Akquise der Verteidigungsministerin bringen. Eine Ex-Staatssekretärin von der Leyens sorgte durch Abwesenheit für Verärgerung der Abgeordneten.

Verteidigungsausschuss des Bundestages | Ursula von der Leyen
Bild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Die Berateraffäre im Verteidigungsministerium wird zum Fall für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Obleute von Grünen, FDP und Linke im Verteidigungsausschuss verständigten sich auf die Einsetzung eines solchen Gremiums. Es soll den Einsatz externer Fachleute für einen dreistelligen Millionenbetrag unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufklären. Die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen reichen zur Einsetzung aus.

Mindestens 200 Millionen Euro für externen Sachverstand

Ausgelöst wurde die Affäre im August durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Berater-Einsatzes im Ministerium stark anzweifelt. In den Jahren 2015 und 2016 wurden dort mindestens 200 Millionen Euro für externen Sachverstand ausgegeben. Es stehen die Vorwürfe der Verschwendung von Steuereinnahmen und der Vetternwirtschaft im Raum. Von der Leyen setzt unter anderem bei der pannengeplagten Rüstungsbeschaffung seit langem stark auf externe Berater. 

Grünen-Sicherheitspolitiker Tobias Lindner: Ministerium hat eigene Ermittlungen "nur stark begrenzt durchgeführt"Bild: picture-alliance/dpa/G. Fischer

Vor der Entscheidung der Opposition hatte von der Leyen zum zweiten Mal in einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses mehrere Stunden zu der Affäre Stellung genommen. Dabei verteidigte die CDU-Politikerin den Einsatz externer Berater. "Unbestritten ist, dass wir die Projekte selber brauchen, und damit auch den Rat von Experten von außen", sagte sie. Es gehe weitgehend um das Thema Digitalisierung. Weil es dort einen "erheblichen Nachholbedarf" und Zeitdruck gebe, sei externe Expertise nötig. Allerdings räumte von der Leyen Versäumnisse in ihrem Haus beim Umgang mit dem Vergaberecht ein. Um das künftig zu verhindern, seien die Kontrollmechanismen verbessert worden, vor allem hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern. Bei der Untersuchung von Verteidigungsfragen wandelt sich der Verteidigungsausschuss in einen Untersuchungsausschuss um, ist dann also personell identisch.

"Immer undurchsichtiger, je mehr man gräbt"

Der Verteidigungsexperte der Linkspartei, Alexander Neu, nannte die Ausführungen von der Leyens "unzureichend". Die Vorgänge würden "immer undurchsichtiger, je mehr man gräbt". Der Grünen-Sprecher für Sicherheitspolitik, Tobias Lindner, erklärte: "Nach der zweiten Sondersitzung des Verteidigungsausschusses müssen wir zu dem Schluss kommen, dass wir die Affäre nur mit einem Untersuchungsausschuss werden aufklären können." Es habe sich gezeigt, "dass es erforderlich ist, als Parlament Zeugen direkt zu vernehmen." Das Ministerium habe eigene Ermittlungen "nur stark begrenzt durchgeführt" und "in Vernehmungen relevante Fragen ausgeblendet".

Die frühere Staatssekretärin Katrin Suder (hier ein Archivfoto vom April 2017) blieb der Ausschusssitzung fernBild: picture-alliance/dpa/M. Gambarini

Von der Leyens frühere Staatssekretärin Katrin Suder blieb der Sitzung fern und wollte Fragen der Abgeordneten nur schriftlich beantworten. Das gab für die Oppositionsfraktionen letztendlich den Ausschlag, sich für einen U-Ausschuss zu entscheiden, da dieser Zeugen vorladen kann. Von der Leyen hatte in der vergangenen Wahlperiode Suder von der Unternehmensberatung McKinsey ins Ministerium geholt, um im Rüstungssektor aufzuräumen. Suder schied in diesem Jahr kurz vor Beginn der Berateraffäre aus. Ihre Aussage wird von der Opposition vor allem hinsichtlich des Vorwurfs der Vetternwirtschaft für unerlässlich gehalten. Von der Leyen machte am Rande des Ausschusses klar, dass sie keinen Einfluss auf das Erscheinen Suders habe. "Ich bin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums zuständig", sagte sie.

AfD war noch mit U-Ausschuss gescheitert

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Minderheitenrecht, für das nur ein Viertel der Stimmen im Verteidigungsausschuss notwendig sind. Grüne, Linke und FDP stellen zusammen elf von 36 Abgeordneten, haben damit also mehr als die notwendigen neun Stimmen. Die AfD hatte bereits vor vier Wochen einen Untersuchungsausschuss beantragt, war damals mit dem Vorstoß aber zunächst noch gescheitert.

sti/rb (dpa, afp, rtr)

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