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Politik

Leben in Großbritannien - freizügig?

Marko Langer
21. August 2019

Vielleicht ist es ja wie mit dem Tee: Wie lange soll er ziehen? Und trinkt man ihn mit oder ohne Milch? Nach der jüngsten Erklärung der Regierung ihrer Majestät zum Brexit sind viele Fragen unklar. Oder Auslegungssache.

Boris Johnson Kandidat Vorsitz Conservative Party  Großbritannien
Bild: Reuters/P. Nicholls

Deutsche oder andere EU-Bürger, die bereits im Vereinigten Königreich leben oder dies demnächst zu tun gedenken, kennen diese Begriffe: "Settled Status", "Pre-Settled-Status", "Permanent Residence Card" und andere Fachbegriffe. Bislang galt ja in Großbritannien großzügige Freizügigkeit. Das EU-Recht regelt das alles, für uns Europäer auf höchst unkomplizierte Weise.

Doch nun ist Boris Johnson da und mit ihm vieles, vielleicht alles anders. Man werde ein "neues, faires Einwanderungssystem" einführen, hieß es am Montag in London. Ende mit der Freizügigkeit. Aha. Aber was bedeutet das nun?

Ein Anruf beim Amt

Also Anruf beim Auswärtigen Amt, Pressestelle. Was können Sie den Leuten raten? Und haben Sie schon eine Vorstellung von dem "Punkte-System nach australischem Vorbild", von dem Regierungschef Johnson spricht?

Während es naturgemäß erst einmal dauert, bis der Mitarbeiter der Pressestelle die Antworten auf unseren Fragenkatalog zusammengetragen hat, kann der interessierte EU-Bürger in (zum Beispiel) Bonn studieren, was die Diplomaten in Auslegung des europäischen und - künftig britischen - Gesetzeswesens so zusammengetragen haben. In einem Text, der die Überschrift trägt: "FAQ und Informationen für deutsche Staatsbürger zum Brexit". Wer das liest, kann zu dem Schluss kommen, dass man sich eigentlich keine Sorgen machen muss. Denn selbst für den allgemein befürchteten Fall eines "No Deals" habe die britische Regierung angekündigt,

"dass jeder EU-Bürger bei Einreise automatisch eine 3 Monate lang gültige Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung ('leave to remain') erhält. Wenn Sie länger als 3 Monate in Großbritannien bleiben möchten, können Sie beim Home Office eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die für eine Dauer von 36 Monaten erteilt werden kann."

"Congratulations, and celebrations"

So eine Beantragerei kann ja lästig sein, und natürlich gibt das Auswärtige Amt in den Leitlinien keine Prognose ab, ob diese Genehmigungen nun künftig von einem Vereinigten Königreich, das der EU den Rücken gekehrt hat, normalerweise eher erteilt oder verwehrt werden. "Wait and see", wäre an der Stelle wohl der realistischste Ratschlag. Doch so etwas sagt kein Diplomat.

BMW lässt den Mini in Cowley bei Oxford produzieren. Ohnehin schon weitgehend automatisch. Doch wie dürfen künftig Deutsche hier noch arbeiten? Bild: Getty Images/AFP/T. Akmen

Verwiesen wird stattdessen darauf, dass die britische Regierung ja bereits ein "EU Settlement Scheme" entworfen hat, dessen Antragsverfahren am 30. März offiziell angelaufen sei. Danach müssen alle EU-Bürger bis zum 31.12.2020 einen neuen Aufenthaltsstatus beantragt haben. Und da gilt es zu unterscheiden: Wer glücklicherweise einen "Settled Status" erhalten hat, besitzt "ein lebenslanges Daueraufenthaltsrecht in Großbritannien, verbunden mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt". Cliff Richard, pardon, Sir Cliff Richard, der britische Nationalbarde, hätte in dem Fall wahrscheinlich gesungen: "Congratulations, and celebrations."

3,5 Millionen. Und mehr...

Nicht ganz so fröhlich feiern können EU-Bürger mit einem "Pre-Settled-Status", denn der gilt nur für fünf Jahre und muss dann neu beantragt werden.

Wer kommt, wer geht, wer bleibt? Die Grenze zum Vereinigten Königreich am Flughafen in HeathrowBild: Getty Images/AFP/D. Leal-Olivas

Gegenwärtig leben in Großbritannien mehr als 3,5 Millionen EU-Bürger. Da es - auch für sie - bislang keine Meldepflicht gab, haben sich nur rund eine Million von ihnen registrieren lassen, wie die Deutsche Presse-Agentur weiß. Doch wer künftig keinen Ärger mit den Behörden, den Arbeitgebern oder im Krankenhaus riskieren will, sollte dann wohl den Gang zum Amt oder zur Botschaft auf sich nehmen. "Pre-Settled", "Settled", und so weiter. Wie die Briten das künftig alles kontrollieren und schon bei der Einreise in Heathrow sicherstellen wollen, ist noch völlig unklar. Aber am dortigen Flughafen steht man ja ohnehin gerne Schlange.

Inzwischen ist seit dem ersten Anruf im Auswärtigen Amt eine Weile vergangen. "Die britische Regierung hat zugesagt, die Rechte der EU-Bürger, die sich bereits vor dem Brexit-Austrittsdatum in Großbritannien niedergelassen haben, durch Verleihung eines neuen ausländerrechtlichen Status' zu schützen", teilt das Ministerium mit. Und außerdem: "Wir gehen davon aus, dass sich die britische Regierung an diese Zusagen hält."

Und alle anderen? Aus Handbüchern für Auswanderer ist in der Zwischenzeit zu entnehmen, dass man in Australien mindestens 65 Punkte für die Einwanderung haben muss. Und dass es solche Punkte für Alter, Sprachkenntnisse, Ausbildung und Berufserfahrung gibt. Gut, nun wollten wir nicht bis nach Australien, sondern nur über den Ärmelkanal. Aber wir schließen daraus, dass der Brite also künftig von diesen EU-Europäern auch wissen will, wie gut sie eigentlich Englisch sprechen. "Well ..." Das ist an sich ja kein Hexenwerk. Bei allen anderen, von den Briten selbst bislang unbeantworteten Fragen, ist es möglicherweise wie mit dem Tee: Je länger man wartet, also den Earl Grey in der Kanne lässt, desto bitterer kann es werden.

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