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Vorratsdatenspeicherung light

Marcel Fürstenau27. Mai 2015

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur verdachtslosen Massenerfassung von Telekommunikationsdaten gebilligt. Die Parlamentsmehrheit gilt als sicher, Proteste gibt es dennoch. Am Ende entscheiden wohl die Richter.

Symbolbild Vorratsdatenspeicherung (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

In Deutschland werden wohl schon bald alle Daten über Telefonverbindungen und Internetbewegungen zehn Wochen lang gespeichert. Für Standortdaten im Mobilfunk soll eine Frist von vier Wochen gelten. Das ist der Kern des Gesetzentwurfs zur "Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten", den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ausgearbeitet hat. Das Bundeskabinett verabschiedete die Vorlage am Mittwoch unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Sicherheitsbehörden und Innenpolitiker freuen sich auf eine neue, alte Waffe zur Verbrechensbekämpfung, Datenschützer und Netzaktivisten warnen weiter vor den Gefahren eines Überwachungsstaats. Das erste, 2007 verabschiedete Gesetz, wurde im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Damals galt eine pauschale Speicherzeit von sechs Monaten.

Noch Anfang dieses Jahres war Justizminister Maas erklärter Gegner eines neuen Gesetzes, gab aber dem Drängen insbesondere von Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach. Äußerer Anlass waren die Terroranschläge in Paris und Kopenhagen. Im Begründungsteil des 55 Seiten umfassenden Textes für den aktuellen Gesetzentwurf finden sich zahlreiche Verweise auf das Urteil der deutschen Verfassungsrichter von 2010 und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im vergangenen Jahr. Der EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen die Grundrechtscharta für ungültig erklärt.

E-Mails und Bewegungsprofile sind tabu

Allerdings lassen sich beide Entscheidung so lesen, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre. Diesen Spielraum glaubt Maas mit seinem Gesetzentwurf verfassungsfest zu nutzen. Die Speicherfristen sind wesentlich kürzer, Erfassung und Nutzung konkreter Daten sind präziser geregelt. Generell gilt, dass keinerlei Inhalte gespeichert werden dürfen. Elektronische Post (E-Mail) ist ebenfalls tabu. Zehn Wochen registriert werden alle Telefon-Nummern und Internet-Protokolle (IP-Adressen) sowie die Dauer sämtlicher Verbindungen. Mit der Befristung mobiler Standortdaten auf vier Wochen soll verhindert werden, dass sogenannte Bewegungsprofile der Nutzer erstellt werden können.

Innenminister Thomas de Maizière (l.) hat Justizminister Heiko Maas überredet, seine Meinung zu ändernBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Mit der Fülle von Informationen lassen sich nach Überzeugung der Sicherheitsbehörden bei Bedarf schwerste Verbrechen besser aufklären oder sogar verhindern. Der Zugriff auf konkrete Daten muss prinzipiell von einem Richter genehmigt werden. Der Straftaten-Katalog, für den das neue Gesetz gelten soll, ist umfangreich:

· Gefährdung des Rechtsstaats und der äußeren Sicherheit

· Sexualdelikte und Kinderpornografie

· Mord und Totschlag

· Ausbeutung und Menschenhandel

· Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen

· Drogen- und Schleuserkriminalität

· Waffenhandel

· Völkermord und Kriegsverbrechen

Kosten und Pflichten der Telekommunikationsunternehmen

Mit der neuen Vorratsdatenspeicherung kommen auf die Wirtschaft eine Menge Arbeit und finanzielle Belastungen zu, im ungünstigen Fall auch Ärger. Denn die rund 1000 betroffenen Firmen sind nicht nur zur ordnungsgemäßen Speicherung der Daten verpflichtet, sondern auch zur Löschung. Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM wurden in Folge des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung rund 75 Millionen Euro in Technik investiert. Zusätzlich seien Betriebskosten in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) bezifferte die Kosten sogar auf 300 Millionen. Die Regierung geht in ihrem neuen Gesetzentwurf einerseits von zusätzlichen Kosten aus, unter anderem wegen der "erhöhten Datensicherheitsanforderungen". Andererseits sollten die Unternehmen "zumindest teilweise auf die bereits getätigten Investitionen zugreifen können".

Der Bundestag wird sich wahrscheinlich schon in der nächsten Sitzungswoche im Juni mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. Wenn es nach den Vorstellungen von Sozialdemokraten und Konservativen planmäßig läuft, soll das Gesetz noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause im Juli verabschiedet werden. Die oppositionellen Grünen und Linken werden auch dieses Mal dagegen stimmen. Auch außerparlamentarische Initiativen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Reporter ohne Grenzen machen mobil.

Die FDP weigerte sich, dem Drängen der Union nachzugeben

Kritisch äußerte sich zudem schon die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, nachdem Minister Maas im April seine Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt hatte. Es bleibe fraglich, "ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind", sagte Voßhoff. Nun will sie den neuen Gesetzentwurf kritisch unter die Lupe nehmen, um ihn "valide" beurteilen zu können. Es spricht vieles dafür, dass die einstmalige Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt. Der einstige Gegner Maas hingegen hat die Seiten in umgekehrter Richtung gewechselt. Ein Rollentausch, der in der Politik selten zu beobachten ist.

Vom Parlament gewählt: die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea VoßhoffBild: picture-alliance/dpa

Und ganz am Ende wird sich wohl wieder das Bundesverfassungsgericht des Themas annehmen müssen. Gegen das erste Gesetz zogen 35.000 Kläger nach Karlsruhe, darunter die spätere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Amtsvorgängerin von Heiko Maas wehrte sich erfolgreich gegen alle Versuche der Union, die das Gesetz gerne schon früher wiederbelebt hätte.

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