Vorsicht Rauchverbot!
In Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sind schon seit mehreren Monaten Rauchverbote in Kraft. Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und die Bundeshauptstadt Berlin sind zum 1.1.2008 nachgezogen. Im Februar geht es den Rauchern in Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland an den Kragen. Als letzte Bastion fallen zum 1. Juli 2008 Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Bis dahin darf in diesen beiden Bundesländern noch unbegrenzt in Kneipen und Restaurants geraucht werden.
Bayern besonders strikt
Dort, wo das Rauchverbot herrscht, dürfen sich Raucher meist nur noch in abgetrennten Nebenräumen eine Zigarette anstecken. Aber es gibt Ausnahmen: Bayern hält es besonders strikt und verbietet das Rauchen in Gaststätten wie Festzelten ausnahmslos - und damit auch auf dem Oktoberfest. Einzig auf geschlossenen Veranstaltungen soll der Zigarettenkonsum in bayerischen Gaststätten ausnahmsweise erlaubt bleiben.
Unterschiedlich hohe Bußgelder
Wer sich an das Rauchverbot nicht hält oder als Betreiber einer Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung dieses nicht durchsetzt, muss je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen. Während in Sachsen ab Inkrafttreten des Gesetzes im Februar bis zu 5000 Euro fällig werden, sind es in Hamburg oder Thüringen maximal 500 Euro. In mehreren Ländern werden Verstöße erst sechs Monate nach Inkrafttreten der Rauchverbote mit Geldbußen geahndet: Bremen, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt gewähren eine Gewöhnungsphase bis Juli. (pg)