1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

VW: Dieselgate in USA noch nicht beendet

2. Juni 2020

Volkswagen drohen in den USA weitere teure Konsequenzen wegen des Abgasbetruges. Die Entscheidung eines Berufungsgerichts könnte die Tür zu weiteren hohen Strafzahlungen öffnen. VW will sich aber energisch verteidigen.

Symbolbild Dieselgate VW Logo mit US-amerikanischer Flagge
Bild: picture alliance/dpa/K.-J. Hildenbrand

Im Dieselgate-Skandal hat Volkswagen eine Schlappe vor einem US-Berufungsgericht erlitten. Die amerikanische Behörde entschied am Montag, dass sich VW nicht vor potenziellen finanziellen Strafen von zwei Bezirken in Florida und Utah schützen könne.

Obwohl VW wegen Dieselautos mit manipulierter Abgastechnik bereits für Verstöße gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz (Clean Air Act) zur Rechenschaft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weiter Sanktionen verhängen. Das könnte die Tür für erneute hohe Strafzahlungen öffnen.

Die Bezirke Salt Lake im Bundesstaat Utah und Hillsborough im Bundesstaat Florida hatten VW wegen übermäßiger klimaschädlicher Diesel-Emissionen verklagt. Sie könnten theoretisch eine Milliardensumme von VW einfordern. VW teilte mit, sich energisch verteidigen und den Fall notfalls bis zum Obersten US-Gerichtshof bringen zu wollen.

"Atemberaubende Belastungen"

Die Richter am Berufungsgericht erklärten, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidung zu "atemberaubenden Belastungen" führen könne. VW wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Gericht mit seiner Linie im Konflikt zu anderer US-Rechtsprechung stehe.

Charles Breyer: Der Jursit dürfte über die Jahre wohl zu einem profunden Kenner der VW-Diesel-Technik geworden seinBild: picture-alliance/dpa/U.S. Government

Laut US-Richter Charles Breyer, der 2018 in erster Instanz zugunsten von VW entschieden hatte, könnten sich die Belastungen für das Unternehmen auf Basis der regionalen Bußgeldkataloge in den beiden Bezirken potenziell auf bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen.

Die Klagen beziehen sich nicht nur auf die US-Tochterfirma der Marke VW, sondern auch auf die der zum Konzern gehörenden Hersteller Audi und Porsche, bei denen ebenfalls mit Hilfe einer speziellen Abschalteinrichtung (Defeat Device) gezielt Abgaswerte nach unten frisiert wurden. Zudem befindet sich unter den von den US-Bezirken Beschuldigten der deutsche Zulieferer Bosch, der die Manipulationssoftware geliefert haben soll und sich ebenfalls schon mit US-Klägern auf teure Vergleiche geeinigt hatte.

Strafanzeigen, Bußgelder, Haftbefehle

Für VW galt die Abgasaffäre in den USA - abgesehen von einem anhaltenden Konflikt mit der Börsenaufsicht SEC - eigentlich längst als abgehakt. Der Konzern gab dort vor Gericht ein Schuldgeständnis ab und wurde nicht nur zivilrechtlich mit enormen Sanktionen belegt, sondern zahlte auch eine Milliardenstrafe wegen strafrechtlicher Vergehen.

Gegen mehrere mutmaßlich Verantwortliche - darunter Ex-Konzernchef Martin Winterkorn - liegen Strafanzeigen und Haftbefehle der US-Justizbehörden vor. Zwei frühere VW-Mitarbeiter wurden bereits zu jahrelangen Haft- und hohen Geldstrafen verurteilt.

Weitere Milliardenforderungen drohen

Der Wolfsburger Konzern hatte vor fast fünf Jahren auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, Abgaswerte durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Diese sorgt dafür, dass Diesel-Autos die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches mehr der giftigen Abgase ausstoßen. Weltweit sind bis zu elf Millionen Fahrzeuge davon betroffen.

Mit dem Vergleich mit den US-Behörden hatte Volkswagen gehofft, den Dieselskandal zumindest in den USA weitgehend beizulegen. Der Einigung hatten sich damals einige Bezirke allerdings nicht angeschlossen.

Für Volkswagen ist Dieselgate bereits jetzt ein finanzielles Desaster: Die Wiedergutmachung des Skandals hat den Konzern bislang mehr als 30 Milliarden Euro gekostet - vor allem Strafen und Schadenersatzzahlungen in Nordamerika. Weltweit sind noch Schadensersatzklagen von Dieselhaltern anhängig. Außerdem wollen Anleger vor dem Oberlandesgericht Braunschweig einen Schadensersatz für erlittene Kursverluste durch den Dieselskandal durchsetzen. Die Summe der Forderungen beläuft
sich auf rund neun Milliarden Euro.

 

dk/hb (dpa, rtr)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge anzeigen