Das VW-Gesetz und seine Anwendungspraxis würden nicht gegen EU-Recht verstoßen, urteilt am Dienstag das oberste EU-Gericht. Elf Jahre hat der Rechtsstreit gedauert, jetzt hat der Europäische Gerichtshof die Sonderstellung des Landes Niedersachsen beim Autobauer VW bestätigt.