Wahl der Obersten Richter von Serbien-Montenegro eingeleitet
16. März 2004Belgrad, den 15.3.2004, BETA, serb.
Der Ministerrat der Staatengemeinschaft [Serbien und Montenegro, SCG] hat in der jüngsten Ausgabe des "Amtsblattes" einen öffentlichen Aufruf zum Sammeln von Vorschlägen für die Wahl der Richter des Obersten Gerichts von Serbien und Montenegro veröffentlicht. Damit hat der Ministerrat das Verfahren für die Wahl von acht Richtern – je vier aus jedem Mitgliedstaat - für das Gericht von SCG eingeleitet. Die Vorschläge können in den kommenden 30 Tagen eingereicht werden.
Zum Richter kann vorgeschlagen und gewählt werden, wer Staatsbürger eines Mitgliedstaates und von SCG ist, Diplom-Jurist mit mindestens 15 Jahren Erfahrung im Justizwesen ist, hohes Ansehen genießt und würdig das Richteramt ausübt. Der Kandidat darf nicht Mitglied einer politischen Partei sein und muss die übrigen Voraussetzungen der Verfassungscharta der Staatengemeinschaft und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Arbeit bei den Institutionen von SCG erfüllen.
Vorschläge können vom Rechtsrat eines Mitgliedstaates, einer Anwaltskammer, einer juristischen Fakultät, einem Anwaltsverband und von Personen kommen, die in den Mitgliedstaaten dazu bevollmächtigt sind, Richter vorzuschlagen. Bürger, Nicht-Regierungsorganisationen und andere juristische Personen können begründete Vorschläge für die Wahl eines Richter nur den Bevollmächtigten unterbreiten.
Die Wahl der Richter für das Gericht von SCG stand bereits mehrfach auf der Tagesordnung des Parlaments der Staatenunion, über diesen Punkt wurde indes nie eine Debatte geführt. Der Verfassungscharta zufolge sollte das Gericht von SCG bis zum 5. August vergangenen Jahres, sechs Monate nach der Gründung der Staatengemeinschaft, konstituiert sein. (md)