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Wahrheit

18. Mai 2009

Was braucht eine Gesellschaft um nach dem Krieg die Erfahrung von Gewalt und Erniedrigung überwinden zu können? Die Strafverfolgung der Täter ist das Eine. Das Aussprechen der erlebten Grausamkeiten das Andere.

Bild: DW

Weltweit werden Wahrheitskommissionen eingesetzt, um massive Menschenrechtsverletzungen und andere Verbrechen großen Ausmaßes zu bewältigen. Seit den frühen 1980er Jahren lassen sich in der Tat mehr als 50 Fallbeispiele in zahlreichen Ländern anführen, in denen Gesellschaften bei der Bewältigung von Unrecht weder nationale noch internationale Gerichte angerufen haben, sondern stattdessen auf die Errichtung von Wahrheitskommissionen setzen. Weitere Wahrheitskommissionen sind dabei gebildet zu werden, wurden angekündigt oder befinden sich in der Diskussion.

Ganz offenbar werden nationale und internationale Strafgerichte eher skeptisch betrachtet, sobald es um umfassende Staatsverbrechen geht, um staatliche Massengewalt, Repressionen und Bürgerkrieg. Auch die so genannten "hybriden" Tribunale, die als Folge der zunehmenden Internationalisierung der Strafverfolgung in zahlreichen Ländern eingerichtet worden sind, scheinen keine bessere Alternative zu bilden. Diese Tribunale werden als "hybrid" bezeichnet, weil sie eine gemischt national-internationale Rechtsgrundlage haben und aus nationalen und ausländischen Staatsanwälten und Richtern bestehen. Bisher sind diese entweder als Teil einer UN-Übergangsverwaltung wie beispielsweise im Kosovo und Ost Timor oder auf Grund bilateraler Abkommen mit der UNO wie etwa in Sierra Leone und Kambodscha eingesetzt worden. Dennoch aber lässt sich das unerwartete Phänomen beobachten, dass einer anderen Konfliktlösungsform, nämlich die der Wahrheitskommissionen, der Vorzug gegenüber Straftribunalen gegeben wird. Bilden Wahrheitskommissionen demnach das eigentliche, universelle Konfliktbewältigungsmodell der Zukunft?

Was sind Wahrheitskommissionen eigentlich?

Warum werden sie in völlig unterschiedlichen Konfliktlagen, unterschiedlichen gesellschaftspolitischen und ethnisch-kulturellen Kontexten – ob nach dem Fall der Mauer und dem Verschwinden der Sowjetunion in Mittel- und Osteuropa, nach dem Sturz der Militärdiktaturen in Lateinamerika, dem Ende der Apartheid in Südafrika, oder aktuell in einem arabischen Land wie Marokko –als ein Instrument der Vergangenheitsbewältigung eingesetzt? Wie realisieren Kommissionen "Wahrheit", "Vergebung" und "Versöhnung", angesichts der prekären Lage in der sich Postkonflikt-Gesellschaften befinden, deren Umfeld zumeist durch zerstörte Institutionen, den Verlust öffentlicher Sicherheit und eine traumatisierte und gespaltene Bevölkerung geprägt ist?

Vorstellung des Berichts der Wahrheitskommission in Peru 2003. Zwischen 1980 und 2000 sollen 69.000 Menschen der Gewalt zum Opfer gefallen seinBild: AP

Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen lässt sich zunächst Folgendes festhalten: Es handelt sich um Institutionen, die auf spezifisch lokale, regionale und internationale Problemkonstellationen jeweils unterschiedlich, das heißt individuell konstituiert werden. Daher gibt es keinen allgemein gültigen Kriterienkatalog, der festlegt, wie eine Kommission gestaltet sein sollte. Jede Wahrheitskommission unterscheidet sich von der anderen in der Art und Weise ihrer Entstehungs- und Wirkungsgeschichte, ihrer personellen und administrativen Zusammensetzung, dem zu bewältigenden gesellschaftspolitischen Aufgabenbereich, den Ausführungsfristen, ihren rechtlichen Grundlagen und Befugnissen, ihrer finanziellen und institutionellen Ausstattung und vielen anderen Merkmalen mehr. Gemeinsam ist allen Wahrheitskommissionen jedoch der Zweck ihrer Einrichtung: Verbrechen sind aufzudecken, zu dokumentieren und einem öffentlichen Ausarbeitungsprozess zu überführen.

Die Opfer kommen vor den Tätern

Ein weiteres gemeinsames Charakteristikum der Kommissionen: die Opfer stehen im Mittelpunkt, nicht die Täter. Sie erhalten Gelegenheit, ihr jeweils persönliches Schicksal mitzuteilen. Eine wichtige Frage ist dabei, wie diese Enthüllungen der Opfer publik gemacht werden. Dies kann über öffentliche Anhörungen geschehen oder, wie im Falle von Südafrika und Marokko, sogar live in Fernsehen und Radio übertragen werden. Wahrheits- und Versöhnungskommissionen sind demnach primär Anhörungseinrichtungen, in denen über das Erlebte erzählt wird. Ihre Funktion liegt daher weniger in der strafrechtlichen Bewältigung von Unrecht, als vielmehr in der sozialen Rehabilitierung der Opfer.

In Südafrika bekamen die Opfer der Apartheid die Möglichkeit, ihr Schicksal mitzuteilenBild: AP

Damit sind die Grenzen von "Wahrheit", "Vergebung" und "Versöhnung" bestimmt: Der Dialog zur Versöhnung ist eröffnet, eine gesellschaftsweite "Trauerarbeit" möglich. Daraus kann eine kollektive Verständigung über das Unrecht in der Vergangenheit entstehen. Freilich hat dies nicht zur Folge, dass die betroffenen Opfer und Täter in gleicher Weise die Vergangenheit erinnern. Ganz im Gegenteil! Aber die Kommissionen realisieren eine vorläufig gesellschaftlich "gültige" Vergangenheitsversion. Darauf können politische und rechtstaatliche Reformen folgen und letztlich sogar strafrechtliche Verfahren der Unrechtsaufarbeitung, wie die Entwicklungen in Chile und Argentinien eindrucksvoll dokumentieren.

All diesen Entwicklungen aber muss ein kollektiv ausgetragener Deutungskampf über vergangenes Unrecht vorausgehen. Wahrheitskommissionen ermöglichen und strukturieren diesen Kampf. Ihre zentrale Rolle besteht also darin, kollektive Grenzerfahrungen thematisierbar zu machen. Daher liegt ihre entscheidende Leistung nicht in der rechtlichen Aufarbeitung von Unrecht, als vielmehr auf zeitgeschichtlichem, das heißt erinnerungspolitischem Gebiet.

Bild: his-online.de

Autorin: Dr. Fatima Kastner ist Rechtssoziologin am Hamburger Institut für Sozialforschung. Beschäftigt sich u.a. mit Konflikttransformation, Soziologie der Menschenrechte und Theorie der Weltgesellschaft.

Redaktion: Ulrike Mast-Kirschning (stl)