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Politik

Wann in der EU der Pass entzogen wird

Elizabeth Schumacher chal
5. März 2019

Je mehr IS-Kämpfer in ihre Heimatländer zurückkehren wollen, desto hitziger wird die Debatte um den Entzug der Staatsbürgerschaft. In den Ländern der EU gelten zum Teil sehr unterschiedliche Gesetze.

Deutscher Reisepass
Bild: Imago/STPP

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) haben sich darauf geeinigt, dass deutschen Kämpfern der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS)unter bestimmten Bedingungen der Pass entzogen werden kann. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll laut einer Sprecherin der Regierung "zeitnah" umgesetzt werden. Währenddessen stehen in den Vereinigten Staaten und Großbritannien die Namen der sogenannten "IS-Bräute" Hoda Muthana und Shamima Begum stellvertretend für ihre öffentliche Bitte, in ihre Heimatländer zurückkehren zu dürfen.

So regeln andere EU-Länder den Entzug der Staatsangehörigkeit:

Spanien: Die spanische Verfassung verbietet es, einem in Spanien geborenen Bürger die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Dennoch kann ein Spanier, der vor seiner Volljährigkeit eine zweite Staatsbürgerschaft erhalten hat, die spanische verlieren. Verhindern kann er dies aber ganz leicht, indem er binnen drei Jahren ab dem 18. Geburtstag erklärt, dass er auch die spanische Staatsbürgerschaft behalten will.

Frankreich: Anfang 2016 ließ die französische Regierung ihre hoch umstrittenen Pläne fallen, Menschen mit terroristischen Verbindungen den Pass zu entziehen und sie des Landes zu verweisen. Entstanden war die Idee nach den Pariser Terroranschlägen von November 2015. Zurzeit kann in Frankreich nur dann die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn die betreffende Person sie erst im Erwachsenenalter erhalten hat. Mögliche Gründe für den Entzug sind Landesverrat oder Illoyalität gegenüber dem französischen Staat.

Polen: Wie in Spanien, kann einem in Polen geborenen Staatsbürger nie die Staatsangehörigkeit entzogen werden. Um die Staatsbürgerschaft freiwillig abzugeben, müssen Polen persönlich einen Antrag stellen. Danach muss der polnische Präsident selbst jedem Antrag zustimmen. Zusammen mit Schweden und Kroatien gehört Polen zu den drei EU-Ländern, in denen die Staatsangehörigkeit auch dann nicht entzogen wird, wenn diese unrechtmäßig erworben wurde.

Italien: Für Italiener mit zwei Staatsbürgerschaften ist es relativ einfach, die italienische abzugeben. Entzogen wird sie nur dann, wenn jemand einem feindlichen Staat "gedient" oder als Teil einer Armee in einem Konflikt gegen Italien gekämpft hat. Auf diese Weise bietet das italienische Gesetz bereits die Grundlage dafür, Kämpfern des "IS" die Staatsangehörigkeit zu entziehen. 

Niederlande: Zusammen mit Frankreich listen die Niederlande "terroristische Aktivitäten" explizit als Grund auf, einer Person die Staatsangehörigkeit zu entziehen. Auch ein dauerhafter Wohnsitz im Ausland kann zum Entzug führen, ebenso der Erhalt einer zweiten Staatsbürgerschaft eines anderen Landes.

Neun weitere EU-Länder erkennen die Staatsbürgerschaft ab, wenn die Person dauerhaft im Ausland wohnt. In Belgien, Dänemark, Spanien und Schweden gilt dies aber nur, wenn die betreffende Person auch im Ausland geboren wurde.

Dem EU-Parlament zufolge kann in 15 EU-Staaten die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der Person Illoyalität gegenüber dem jeweiligen Land nachgewiesen wird. Das Spektrum der dahinter verborgenen Vergehen ist weit gefasst. In den Niederlanden, Belgien, Dänemark und Bulgarien zählen dazu schwere Verbrechen gegen den Staat. In Estland, Frankreich, Dänemark, Lettland und Litauen können Taten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen staatliche Einrichtungen mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft bestraft werden. In Zypern, Malta und Irland heißt es nur vage "Illoyalität durch Wort oder Tat" und in Frankreich, Griechenland, Rumänien, Slowenien sowie Großbritannien "generelle Handlungen gegen nationale Interessen".

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