1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

"Keine Spekulationsobjekte"

17. Oktober 2014

Die geplante Versteigerung von zwei Werken des Pop Art-Künstlers Andy Warhol aus öffentlichem Besitz löst weiter Kritik aus. Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters ist darüber empört.

Deutschland Bundestag Monika Grütters Staatsministerin für Kultur und Medien (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Kulturstaatsministerin Monika Grütters ist über das Vorhaben empört: "Kunstwerke sind keine Spekulationsobjekte. Sie zu veräußern, um klamme Staatskassen zu sanieren, wäre schlichtweg unanständig und ein Systembruch." Kunst und Kultur müssten geschützt werden. "Ich appelliere daher nachdrücklich an das Land Nordrhein-Westfalen, seiner Verantwortung gerecht zu werden und den Verkauf der Kunstwerke umgehend zu stoppen."

Zuvor hatte der Geschäftsführer des Kulturrats, Olaf Zimmermann, im Handelsblatt (Online-Ausgabe) gefordert, Grütters müsse den Verantwortlichen in NRW auf die Finger klopfen. Wenn es Schule mache, dass öffentliche Unternehmen wertvolle Kunstwerke aus ihrem Bestand verkauften, wäre der nächste Schritt, die verschuldeten kommunalen Haushalte mittels dieser Kunstbestände zu sanieren. "Ich will mir gar nicht ausmalen, was für Konsequenzen dies hätte", sagte Zimmermann laut Bericht.

Auktion in New York?

Der nordrhein-westfälische Spielcasinobetreiber Westspiel will Mitte November bei Christie's in New York die frühen Werke "Triple Elvis" und "Four Marlons" von Andy Warhol versteigern lassen und erhofft sich davon 100 Millionen Euro. Die Bilder waren 1977 und 1978 zur Ausstattung der Spielbank in Aachen gekauft worden, wegen ihres Wertes aber zuletzt im Depot geblieben. Westspiel ist eine Tochter der landeseigenen NRW-Bank, der Förderbank von Nordrhein-Westfalen.

Am Mittwoch hatten 26 Museumsidirektoren ihren Unmut über das Vorhaben in einem Offenen Brief an die Landesregierung Nordrhein Westfalens geäußert. Es stehe "in schroffem Gegensatz zu den internationalen Konventionen, die den öffentlichen Kunstbesitz zu schützen suchen", heißt es in dem Brief. "Unseres Wissens ist eine solche Vorgehensweise der öffentlichen Hand in Deutschland bisher einzigartig - im negativen Sinne."

so/kle (dpa, DW)

Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen