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Warmer Regen für Atomstrom-Produzenten

14. April 2014

Die Betreiber von Atomkraftwerken dürfen sich freuen: Das Finanzgericht Hamburg hält die sogenannte Brennelementesteuer für möglicherweise rechtswidrig und hat die Rückerstattung von 2,2 Milliarden Euro verfügt.

AKW Grafenrheinfeld
AKW GrafenrheinfeldBild: picture-alliance/dpa

Seit ihrer Einführung vor drei Jahren ist die Brennelementesteuer höchst umstritten. Die Atomkraftwerkbetreiber haben mehrfach dagegen geklagt. Heute hat das Finanzgericht in Hamburg einem Eilantrag der Betreiber von fünf Atomkraftwerken – darunter die Branchenriesen Eon und RWE – stattgegeben. Das Gericht hat die zuständigen Hauptzollämter, die diese Steuer eintreiben, angewiesen, insgesamt 2,2 Milliarden Euro zurückzuerstatten.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Bundesregierung, die die Steuer 2011 beschlossen und eingeführt hatte, dazu gar nicht berechtigt gewesen. Bei der Brennelementesteuer handele es sich nämlich keineswegs, wie behauptet worden sei, um eine Verbrauchssteuer, die anteilig auf die jeweiligen Verbraucher umgelegt würde, sondern um eine Abgabe, um mehr vom Gewinn der Atomstrom-Produzenten abschöpfen zu können.

Noch ist aber nichts endgültig entschieden

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache überwies das Hamburger Gericht den Fall an den Bundesfinanzhof. Außerdem hat es das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof angerufen. Das Gericht begründet dies mit seiner Einschätzung, dass "einiges dafür spreche, dass die Kernbrennstoffsteuer europarechtswidrig" sei.

Von dem Urteil profitieren vor allem RWE und Eon. RWE gibt an, Anspruch auf die Erstattung von 400 Millionen Euro zu haben. Und Eon erwartet eine Rückzahlung von 1,7 Milliarden Euro. Die Hamburger Richter betonten aber, dass die Zollämter gegen das heutige Urteil noch Rechtsmittel einlegen können.

dk/sti (dpa/rtr/afp)

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