"Monsterstreik" legt Deutschlands Flughäfen lahm
9. März 2025
Um die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen des Flughafenpersonals zu verbessern, sehen sich die Gewerkschaften Verdi und DBB Beamtenbund und Tarifunion zum Ausstand gezwungen: An 13 Flughäfen in Deutschland haben sie Beschäftigte in der Fluggastkontrolle, der Personal-, Waren- und Frachtkontrolle sowie in Servicebereichen zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Die Warnstreiks betreffen vor allem den Montag.
Hamburger Flughafen macht den Anfang
Am Flughafen Hamburg (IATA-Code: HAM) ging allerdings bereits an diesem Sonntag nichts mehr. Es fänden den gesamten Tag über keine Abflüge und Ankünfte mehr statt, teilte eine Sprecherin des Airports der norddeutschen Metropole mit. Der Flughafen sei geschlossen, heißt es auch auf dem Social-Media-Kanal des HAM, Ursprünglich waren in Hamburg am Sonntag 144 Ankünfte und 139 Abflüge geplant, davon konnten nur wenige am Morgen stattfinden.
Verdi hatte den vorgezogenen Warnstreik in Hamburg, der dort genau mit dem Beginn der Frühjahrsferien zusammenfällt, mit nur 30 Minuten Vorlauf angekündigt. Man sei entsetzt, wie rücksichtslos Verdi vorgehe, erklärte die Airport-Sprecherin. "Der Streik sollte immer das letzte Mittel der Wahl sein", mahnte sie.
Ein Gewerkschaftsvertreter verteidigte die Aktion hingegen als notwendig. Das Ziel von Warnstreiks sei, Unternehmen wirtschaftlich zu schaden, um Druck aufzubauen. Bei Arbeitsniederlegungen mit Ankündigung könnten Flughäfen Maßnahmen ergreifen und etwa Streikbrecher einsetzen, erläuterte er - betonte jedoch zugleich: "Wir bedauern es sehr für die Passagiere. Wir wissen, dass es viele betreffen wird."
Wie groß sind die Auswirkungen?
Am Montag wird dann - von 0.00 bis 23.59 Uhr (Ortszeit, MEZ) - auch an den großen Flugverkehr-Drehkreuzen Frankfurt am Main (FRA) und München (MUC) gestreikt, außerdem an den Airports von Berlin (BER), Düsseldorf (DUS), Köln/Bonn (CGN), Dortmund (DTM), Hannover (HAJ), Bremen (BRE), Leipzig-Halle (LEJ), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Weeze (NRN) - und weiterhin in Hamburg.
Laut einer Schätzung des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) fallen voraussichtlich insgesamt mehr als 3400 Flüge aus. Dadurch könnten rund 510.000 Passagiere ihre Reisen gar nicht antreten - oder zumindest nicht wie geplant.
"Alle Aufgaben, die einen vollumfänglichen Flugbetrieb ermöglichen, sind aufgrund des Streiks ausgesetzt. Ein Beginn der Reise in Frankfurt wird nicht möglich sein", warnt etwa Deutschlands größter Airport in Frankfurt mehrsprachig auf seiner Internetseite und den Social-Media Kanälen.
Passagiere sollten am Montag gar nicht erst zum Rhein-Main-Flughafen kommen. Auch das Umsteigen von Transitpassagieren sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Auswirkungen betroffen" und könne nicht stattfinden, heißt es aus Frankfurt. Auch andere Flughäfen und die Airlines informieren auf ihren Websites über den Status aller Flüge.
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel forderte erneut einen besseren Schutz vor "Monsterstreiks". "Es ist unerlässlich, dass die Politik Maßnahmen ergreift, um Flughäfen und andere kritische Infrastrukturen besser vor ausufernden Streiks zu schützen", sagte Beisel. Warnstreiks an so vielen Flughäfen gleichzeitig seien ein Horrorszenario mit einer "neuen Dimension". Die Arbeitsniederlegungen hätten "weitreichende Folgen für die individuelle Mobilität und die Wirtschaftsabläufe".
Welche Rechte haben Betroffene?
Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Oder die Airline bietet an, das Flugticket - falls möglich - in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
Die Aussichten auf finanzielle Entschädigungen sind für Passagiere bei Warnstreiks des Flughafenpersonals eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Airline streiken. Hängen Fluggäste streikbedingt länger am Airport fest, müssen Fluggesellschaften aber Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort.
wa/AR (dpa, afp)