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Was damals geschah: April 1949

Stephanie A. Hiller4. April 2013

Das Besatzungsstatut regelte das Verhältnis zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs und der entstehenden Bundesrepublik Deutschland – und bildete die Grundlage für deren staatliche Existenz.

Bild: picture-alliance/Judaica-Sammlung

Am 8. April 1949 ging in Washington eine mehrtägige Konferenz der Außenminister der USA, Großbritanniens und Frankreichs zu Ende. Unter anderem wurde dort mit dem Besatzungsstatut eine Regelung für das Verhältnis zwischen den Siegermächten und der entstehenden Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

Der Staat war zwar gegründet, völkerrechtlich war er aber nicht handlungsfähig, ein Provisorium. Das Besatzungsstatut, das am 21. September 1949 in Kraft trat, war neben dem Grundgesetz die Basis der staatlichen Existenz Westdeutschlands. Es sah vor, dass "In Ausübung der obersten Gewalt", die bei den Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs "verbleibt", wie es im ersten Satz wörtlich heißt, das deutsche Volk während der Fortdauer der Besatzung das "größtmögliche Maß an Selbstregierung" genießen sollte.

Die Alliierten betonten ihre Machtbefugnisse beispielsweise beim Außenhandel und der Ruhrkontrolle, bei der Frage der Reparationen oder den Angelegenheiten von Flüchtlingen. Vor allem aber behielten sie sich das Recht vor, über die Einhaltung des Grundgesetzes und der Länderverfassungen zu wachen.

In seiner ersten Regierungserklärung am 20. September 1949 erklärte der wenige Tage zuvor zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik gewählte Konrad Adenauer: "Wenn auch die Zuständigkeit des Bundestages und der Bundesregierung durch das Besatzungsstatut beschränkt ist, so darf uns doch die Entwicklung, die ich Ihnen eben gekennzeichnet habe, das Werden des deutschen Kernstaates, mit Freude erfüllen."

Hören Sie Konrad Adenauer in seiner ersten Regierungserklärung am 20. September 1949.

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