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Wegen Luftangriffs in Kundus vor Gericht?

6. November 2009

Im September hatte Oberst Georg Klein einen Luftangriff auf zwei entführte Tanklastwagen in Afghanistan angeordnet. Das könnte für ihn nun juristische Folgen haben. Ein Strafverfahren wird nicht mehr ausgeschlossen.

Oberst Georg Klein (Foto: AP)
Muss sich auf ein Verfahren einstellen: Oberst Georg KleinBild: AP

Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen wird voraussichtlich an diesem Freitag (06.11.2009) ihren Bericht zu dem Luftangriff vorlegen. Das Vorprüfungsverfahren liege "in den letzten Zügen", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein.

Bei dem Angriff in der Nähe der nordafghanischen Stadt Kundus waren Anfang September zahlreiche Menschen getötet worden, darunter auch Zivilisten. Oberst Klein hatte nach der Entführung zweier Tanklastwagen einen Luftangriff durch US-Flugzeuge angefordert. Er hatte dies damit begründet, dass ein Anschlag von radikal-islamischen Taliban auf den Bundeswehrstützpunkt in Kundus mithilfe der Tanklastwagen zu befürchten gewesen sei. Die Vorprüfung der sächsischen Ermittler soll klären, ob ein Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung von Zivilisten gegen den Oberst besteht.

Minister Guttenberg geht auf Distanz

Verteidigungsminister zu Guttenberg zweifelt an dem EinsatzBild: dpa

Auch Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) sieht den Einsatzbefehl inzwischen offenbar kritisch. Er will am Freitag den Bundestag über seine Bewertung eines geheimen NATO-Berichts zu dem Vorfall informieren. Außerdem hat er die NATO gebeten, eine nicht als geheim eingestufte zweite Version des Untersuchungsberichts vorzulegen, mit der er an die Öffentlichkeit gehen könne.

Nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" heißt es aus Ministeriumskreisen, eine "gewisse Diskrepanz" zwischen den geltenden Einsatzregeln und dem konkreten Verhalten Oberst Kleins lasse sich nicht wegdiskutieren. Laut "Mitteldeutscher Zeitung" vom Donnerstag geht die Ministeriumsspitze sogar davon aus, dass es zu einem Gerichtsverfahren gegen Klein kommen werde.

Bundeswehrverband nimmt Klein in Schutz

Bundeswehrverband-Chef Kirsch stellt sich hinter den OberstBild: picture-alliance/ dpa

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, sagte, er könne ein Strafverfahren nicht ausschließen. Aber auch wenn ein Verfahren gegen Klein eröffnet werde, "stehen wir weiter zu ihm - ohne Wenn und Aber". Es wäre "fatal", wenn die Soldaten in den Einsatz gingen mit dem Gefühl, "den Staatsanwalt mit im Gepäck" zu haben, warnte Kirsch. Er nahm Oberst Klein ausdrücklich in Schutz: "Die Fehler, die ihm vorgeworfen werden, gestehe ich ihm zu. Denn er hat militärisch das Richtige getan. Er wollte verhindern, dass die Tanklastzüge bei ihm im Lager stehen."

Der frühere afghanische Wiederaufbauminister Amin Farhang betonte hingegen, Klein habe verantwortungslos gehandelt. "Wenn er schuldig ist, wird er die entsprechende Strafe bekommen."

Bei dem Angriff am 4. September waren -laut unterschiedlichen Angaben- zwischen 17 und 142 Menschen getötet worden. Im Ausland löste das Bombardement Empörung aus, da Deutschland die NATO-Partner häufig für Luftangriffe mit zivilen Opfern kritisiert hatte.

Autorin: Patrizia Pullano (afp/rtr/dpa)

Redaktion: Manfred Götzke