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Weitspringerin Klischina darf antreten

15. August 2016

Die Weitspringerin Darja Klischina wird nun doch Russlands einzige Leichtathletin bei Olympia in Rio sein. Der Internationale Sportgerichtshof erteilte ihr das Startrecht - entgegen einer Entscheidung des Weltverbandes.

Klischina (Foto: dpa - Bildfunk)
Bild: picture-alliance/dpa/R. Ghement

Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab dem Einspruch der Athletin gegen einen Ausschluss durch den Leichtathletik-Weltverband IAAF statt. Klischina habe darlegen können, dass sie für "einen relevanten Zeitraum" außerhalb Russlands für Dopingtests in und außerhalb von Wettkämpfen zur Verfügung gestanden habe, begründete die Ad-hoc-Einheit des CAS in Rio ihre Entscheidung.

IAAF hatte Klischina Startrecht entzogen

Damit ist die 25-Jährige bei der Weitsprung-Qualifikation am Dienstag startberechtigt. Die übrigen russischen Leichtathleten sind wegen systematischen Dopings in dem Land von den Spielen ausgeschlossen. Die IAAF hatte zuvor der Sportlerin auf Grundlage neuer Informationen das Sonderstartrecht wieder entzogen. Die ARD hatte am Sonntag berichtet, dass Doping-Proben von Klischina in Russland entdeckt worden sein sollen, die mutmaßlich illegal geöffnet wurden.

Olympia-Sperre für russische Leichtathleten

42:35

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Klischina hatte gegen diese Entscheidung Einspruch beim CAS eingelegt. "Im Moment kann ich mich nur von einem System betrogen fühlen, dem es nicht darum geht, den Sport sauber zu halten und die breite Masse der Athleten zu unterstützen, sondern Siege außerhalb der Sportarenen zu erzielen", schrieb sie auf Facebook.

Das Olympia-Startrecht hatte Klischina zunächst als einzige russische Leichtathletin erhalten, weil sie seit drei Jahren in den USA lebt und damit - wie zunächst angenommen-, nicht in das Doping-System ihres Landes eingebunden war.

Frühere IAAF-Entscheidung noch immer gültig

Das Ad-hoc-Komitee betonte ausdrücklich, dass es die Wettkampfregeln der IAAF berücksichtigt habe. Daher seien die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die frühere Entscheidung des Leichtathletik-Weltverbandes "noch immer gültig ist - trotz der von Prof. McLaren eingebrachten zusätzlichen Informationen".

In ihrem Bericht hatten die Ermittler der Welt-Anti-Doping-Agentur am 18. Juli Russland staatlich gesteuertes Doping vorgeworfen. Es gebe zahlreiche gravierende Belege für die Verwicklung von staatlichen Stellen in den Sportbetrug auf, sagte WADA-Chefermittler Richard McLaren. So seien im Moskauer Anti-Dopinglabor über Jahre hinweg positive Proben verschwunden, um gedopte russische Athleten zu schützen. Das russische Sportministerium habe die Manipulationen überwacht, sagte McLaren.

rk/stu (dpa, sid)

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