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Politik

Weniger Minderjährige beantragen Asyl

5. Oktober 2018

Die Zahl der Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist im vergangenen Jahr einem Medienbericht zufolge deutlich zurückgegangen. Vor allem Jugendliche aus Syrien erhielten hierzulande Schutz.

Geflüchtete Kinder
Bild: picture alliance/dpa/D. Karmann

Im Jahr 2017 hätten 9084 allein nach Deutschland gereiste Minderjährige einen Asylantrag gestellt, berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter Berufung auf einen Bericht des Bundesfamilienministeriums. Das entspricht einem Rückgang um knapp 75 Prozent im Vergleich zu 2016, als es noch 35.939 waren. Die meisten Anträge stammten demnach von Jugendlichen aus Afghanistan, Syrien, Irak und Eritrea.

2017 wurde den Angaben zufolge über 24.930 Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger entschieden. "Die Gesamtschutzquote lag bei 77,8 Prozent", zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus dem Bericht. 69,3 Prozent der Afghanen, 97,9 Prozent der Syrer sowie 86 Prozent der Iraker erhielten demnach einen Schutzstatus.

Im ersten Halbjahr 2017 wurden laut Bundesregierung 86 unbegleitete Minderjährige an Deutschlands Grenzen zurückgewiesen. Abschiebungen Jugendlicher, die keinen Schutzstatus bekamen, gab es in diesem Zeitraum nicht. Die Hürden für Rückführungen sind bei Minderjährigen besonders hoch: Wenn im Herkunftsland keine Übergabe an ein Familienmitglied oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung gesichert werden kann, ist eine Abschiebung nicht möglich.

Erneute Prüfung des Asylgrundes nach fünf Jahren?     

Eine erneute Überprüfung, ob ihr Schutz und Aufenthalt in Deutschland noch gerechtfertigt sind, erfolgt bei Flüchtlingen in der Regel nach drei Jahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überlegt diesen Zeitraum für minderjährige wie volljährige anerkannte Asylbewerber auf fünf Jahre zu verlängern. "Für eine Verlängerung der Prüffrist auf fünf Jahre spricht, dass sich die Situation im Herkunftsland nach drei Jahren meist nicht geändert hat", sagte ein Sprecher des Flüchtlingsamts. Die Verlängerung der Frist für die so genannte Widerrufsüberprüfung sei aber nur einer von mehreren Vorschlägen.

Schutzsuchende, die während der Flüchtlingskrise nicht angehört wurden, sondern über deren Asylantrag nur schriftlich entschieden wurde, sollen prioritär überprüft werden, betonte der BAMF-Sprecher. Zunächst sollten 80.000 bis 100.000 Fälle aus den Jahren 2015 und 2016 vorgezogen werden. Dabei gehe es insbesondere um Entscheidungen im schriftlichen Verfahren bei Menschen aus Syrien, dem Irak und Eritrea sowie um Antragsteller aus diesen Ländern und Afghanistan, die keine Identitätsdokumente vorlegten.

BAMF-Chef Hans-Eckard Sommer hatte vergangene Woche im Innenausschuss des Bundestags über die Überlegungen gesprochen. Der "Spiegel" hatte darüber berichtet. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte auf Anfrage, man prüfe den Vorschlag, könne ihn aber noch nicht bewerten.

bri/jj (afp/dpa)

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