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Politik

Wer wird wann aus Deutschland abgeschoben?

Carla Bleiker | Ben Knight | Jefferson Chase
3. Januar 2019

Innenminister Horst Seehofer fordert strengere Abschieberegelungen, nachdem Asylbewerber in Amberg Passanten angegriffen haben. Das Regelwerk, wann Ausländer das Land verlassen müssen, ist äußerst detailliert.

Abschiebung Abschiebeflüge
Bild: picture-alliance/dpa/P. Seeger

Innenminister Horst Seehofer (CSU) sagt, Asylbewerber müssten sofort abgeschoben werden, wenn sie in Deutschland gegen das Gesetz verstoßen. Er wolle der Bundesregierung zeitnah Vorschläge zu entsprechenden Gesetzesänderungen unterbreiten. Dieser Vorstoß ist nicht der erste von Seehofer. Die aktuelle Forderung geht auf einen Angriff in der bayrischen Stadt Amberg in der vergangenen Woche zurück. Am 29. Dezember 2018 sollen vier alkoholisierte Asylbewerber aus Syrien, Afghanistan und dem Iran im Alter zwischen 17 und 19 Jahren Passanten belästigt und geschlagen haben. Zwölf Menschen wurden dabei verletzt.

Es gibt keine Daten darüber, wie viele Menschen in Deutschland nach der Begehung von Straftaten abgeschoben wurden, insgesamt ist die Zahl der Abschiebungen im vergangenen Jahr allerdings zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2018 wurden rund 12.300 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2017 ist diese Zahl um rund zwei Prozent gesunken.

Innenminister Horst Seehofer fordert, dass kriminelle Ausländer sofort abgeschoben werdenBild: picture-alliance/AP Photo/M. Sohn

Das deutsche Recht verbietet Abschiebungen generell, wenn dem Abgeschobenen in seinem Herkunftsland Tod oder Folter droht, oder wenn sein Leben oder seine Freiheit aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe gefährdet ist. Diese Menschen werden in Deutschland "geduldet", bis sich die Bedingungen, die eine Abschiebung ausschließen, ändern.

Wer darf aus Deutschland abgeschoben werden?

Da Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, um sich in Deutschland aufhalten zu können, erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber während der Antragsbearbeitung eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde, haben sie kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland und sind verpflichtet, das Land innerhalb einer bestimmten Frist (nicht länger als sechs Monate) zu verlassen. Ist diese Frist abgelaufen, können sie zwangsweise in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

Was ist mit Ausländern, die ein Verbrechen begangen haben?

Eine Person mit einem laufenden Asylantrag, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wird, muss theoretisch abgeschoben werden. Bei ausländischen Personen, die wegen weniger schwerer Verbrechen verurteilt wurden oder einfach als Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gelten, ist die Frage, ob sie abgeschoben werden sollen, Sache der Behörden.

Die Entscheidung basiert auf zwei Faktoren: Wie schwer war die Straftat und wie hoch ist der Schutzbedarf des Täters? Ein Mann, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und dem in seinem Heimatland Folter oder gar Tod droht, wird nicht abgeschoben. Bei einem Ausländer mit einer deutschen Familie oder einem festen Arbeitsplatz ist die Wahrscheinlichkeit einer Abschiebung ebenfalls geringer – sofern er kein schweres Verbrechen begangen hat.

Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht von 2015/16 wurden die Abschieberegelungen deutschlandweit verschärftBild: picture-alliance/Geisler-Fotopress

Eine allgemeine Regel besagt, dass ein Ausländer, der zu mindestens zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, abgeschoben werden kann. Ein Jahr genügt, wenn die betreffende Straftat Teil eines Katalogs war, der nach den Silvesterangriffen 2015/16 in Köln erstellt wurde. Dort hatte eine große Gruppe von überwiegend nordafrikanischen und arabischen Männern Frauen angegriffen, sexuell belästigt und beraubt. Der Katalog enthält Straftaten wie Körperverletzung, Sexualdelikte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Wer entscheidet, wer abgeschoben wird?

Die Zuständigkeit für die Anordnung von Abschiebungen aus Deutschland liegt bei zwei verschiedenen Behörden - der Ausländerbehörde, die von den jeweiligen Landesregierungen geleitet wird, und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In den meisten Fällen ist die Ausländerbehörde für die Erteilung und Vollstreckung von Abschiebebefehlen zuständig, aber im Asylverfahren hat das BAMF auch das Recht, nach Ablehnung des Antrags die Abschiebung anzuordnen. Auch in diesen Fällen ist die Ausländerbehörde des Bundeslandes, in dem sich die Person aufhält, für die Vollstreckung der Abschiebung zuständig.

Da viele der Menschen, die abgeschoben werden sollen, nicht freiwillig gehen wollen, kann die Ausländerbehörde die Polizei zur Hilfe rufen. Weil der praktische Akt der Abschiebung Aufgabe der Grenzkontrolle ist, werden Abschiebungen in der Regel von der Bundespolizei durchgeführt, die für die Sicherung von Deutschlands Grenzen zuständig ist.

Die Behörden können auch einen Gerichtsbeschluss über eine "Abschiebehaft" beantragen, die bis zu 18 Monate dauern kann. Wenn sie zum Beispiel Beweise dafür haben, dass die Person, die abgeschoben werden soll, untertauchen will.

Haben Betroffene das Recht, gegen Regierungsentscheidungen Berufung einzulegen?

Ja. So können beispielsweise Personen, deren Asylantrag abgelehnt wird, bei einem Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen, das dann die Entscheidung des BAMF überprüft. Diejenigen, deren Anträge als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden, haben allerdings nur eine Woche Zeit, um Berufung einzulegen, alle anderen zwei Wochen.

Vor allem die Außenstelle Bremen des BAMF stand wegen unrechtmäßiger Asylentscheide in der KritikBild: picture-alliance/dpa/M. Assanimoghaddam

In den letzten Jahren haben überlastete BAMF-Mitarbeiter häufig fehlerhafte Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Viele Asylbewerber fechten auch deshalb die Ablehnungen rechtlich an und können bis zur Entscheidung der Verwaltungsgerichte in Deutschland bleiben.

Aus welchen anderen Gründen verzögern sich Abschiebungen?

Unter denjenigen, die gesetzlich verpflichtet sind, Deutschland zu verlassen, entgehen viele der Abschiebung, weil sie psychisch oder physisch zu krank sind, um zu reisen, oder weil ihnen Ausweispapiere wie Pässe für die Rückführung fehlen.

Personen, die ursprünglich bleiben durften, können später immer noch aufgefordert werden, zu gehen. Das geschah zum Beispiel mit einigen der Flüchtlinge, die Deutschland während des Balkankriegs in den 1990er Jahren aufgenommen hatte. Die Flüchtlinge aus dem früheren Jugoslawien mussten nach der Stabilisierung der Situation nach Hause zurückkehren.

Carla Bleiker Redakteurin, Channel Managerin und Reporterin mit Blick auf Wissenschaft und US-Politik.@cbleiker
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