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Glaube

Werden Gottesdienste bald wieder erlaubt?

17. April 2020

Auch das religiöse Leben ist zur Zeit von den Kontaktbeschränkungen in Deutschland betroffen. Damit es trotzdem wieder Gottesdienste geben kann, wollen die Kirchen Konzepte erarbeiten. Sachsen hat schon eine Idee.

Coronavirus Deutschland Gottesdienst mit Fotos von Gläubigen
In einer Gemeinde in Nordhorn sind Gläubige durch Fotos in den Sitzreihen vertreten Bild: picture-alliance/dpa/F. Gentsch

Zum Schutz vor der unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus sind auch Versammlungen von Gläubigen etwa in Kirchen, Synagogen und Moscheen seit Mitte März in Deutschland verboten. Vor Anfang Mai wird sich daran auch nichts grundlegend ändern.

Not macht erfinderisch: Ostergottesdienst in einem Düsseldorfer Autokino Bild: picture-alliance/dpa/F. Strauch

Damit es danach aber auch bei der Religionsausübung zu Lockerungen kommen kann, wollen die Kirchen verbindliche Konzepte erarbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Dieses soll dann Grundlage sein für spätere Beschlüsse, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums nach einem Treffen mit Vertretern der christlichen Kirchen, des Zentralrats der Juden und der islamischen Moscheeverbände in Berlin mitteilte. Entscheiden müssen dann die einzelnen Bundesländer.

Die Kar- und Osterliturgie musste auch der Papst in Rom praktisch allein feiern Bild: Reuters/Vatican Media

Messen mit 15 Teilnehmern

Als erstes Bundesland entschied Sachsen schon jetzt, kleine Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern sowie einem Pfarrer und einem Kantor ab Montag stattfinden zu lassen. "Gläubigen Menschen ist es wichtig, auch religiöses Leben wieder möglich zu machen", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer. Damit komme seine Regierung dem Anliegen der jüdischen Gemeinden, der Kirchen sowie anderer Religionsgemeinschaften nach, im Rahmen der momentan geltenden Sicherheitsmaßnahmen.

Ein Live-Stream im Internet ist bereits ein probates MittelBild: Reuters/M. Rietschel

Das Treffen in Berlin diente vor allem dem Austausch und der Vermittlung. So sind während der Sommermonate auch Gottesdienste im Freien denkbar. Zudem könnte das Angebot von Gottesdiensten und Messen erhöht werden. Auch der momentan genutzte Weg der Übertragung durch Live-Streaming-Angebote ließe sich weiter ausbauen.

"Was im Plenarsaal des Bundestages möglich ist, muss auch in Gotteshäusern erlaubt sein", meinte der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel. Entscheidungen könnten am 30. April fallen. Dann will Bundeskanzlerin Angela Merkel wieder mit den Ministerpräsidenten der Länder allgemein über die weiteren Schritte in der Corona-Krise beraten.

uh/kle (dpa, epd, kna)

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