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WHO kann neue Pandemie-Alarmstufe ausrufen

19. September 2025

Aktualisierte Regeln sollen dabei helfen, die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten einzudämmen. Die Souveränität der einzelnen Staaten bleibe unberührt, versichert die Weltgesundheitsorganisation.

Schweiz | Flagge der WHO vor ihrem Hauptquartier in Genf
Altes Symbol der Medizin: Die Flagge der WHO enthält einen ÄskulapstabBild: Fabrice Coffrini/AFP

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann künftig eine "pandemische Notlage" als höchste Alarmstufe ausrufen. Das steht in den aktualisierten internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die an diesem Freitag (19.09.2025) in Kraft getreten sind. Ziel der WHO ist es, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser verhindern und bekämpfen zu können.

"Koordinierte Antwort" erforderlich

Bedingung für die Ausrufung einer solchen Notlage ist, dass auf der Welt ein Virus auftaucht, das sich auszubreiten droht. Zudem müsse - wie es heißt - die Kapazität der Gesundheitssysteme bedroht sein, die Gefahr großer sozialer und wirtschaftlicher Folgen bestehen und eine international koordinierte Antwort nötig sein.

Neu ist auch, dass jedes Land Kapazitäten schaffen muss, um Krankheitserreger früh zu erkennen, zu überwachen und sofort zu bekämpfen. Damit soll in jedem Land eine nationale Behörde beauftragt werden. Ein WHO-Ausschuss soll Länder bei der Einrichtung unterstützen. Zu den geforderten Kapazitäten gehört auch die Fähigkeit, mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen. Was genau gemacht wird, entscheidet jedes Land für sich.

In Deutschland seit Mai 2025 für Gesundheit verantwortlich: Bundesministerin Nina Warken (CDU)Bild: dts-Agentur/picture alliance

Nur durch eine gute Zusammenarbeit der Staaten werde es möglich sein, globale Krisen zu verhindern oder einzudämmen, erklärte Gesundheitsministerin Nina Warken. In Deutschland muss die IGV-Aktualisierung im nationalen Recht verankert werden, wie ihr Ministerium erläuterte. Das Bundeskabinett brachte bereits einen Gesetzentwurf auf den Weg, der nun in Bundestag und Bundesrat kommt.

WHO: Keine Zwangsmaßnahmen

Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass der WHO-Generaldirektor in Krisenlagen auch nach den neuen Gesundheitsvorschriften ausschließlich Empfehlungen für Maßnahmen abgeben kann. Er könne keine Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen anordnen. Länder könnten dann die WHO-Empfehlungen umsetzen - oder auch nicht.

wa/ch (dpa, WHO)

Redaktionsschluss: 18:00 Uhr (MESZ) - dieser Artikel wird nicht weiter aktualisiert.

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